Der Hessische Rundfunk muss einen Spot der rechten NPD am Freitagabend nun doch ausstrahlen. Ein gegenteiliges Urteil vom Donnerstag wurde inzwischen aufgehoben.
Der Hessische Rundfunk (hr) muss einen Wahlwerbespot der NPD nun doch ausstrahlen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob am Freitag einen gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt wieder auf.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte am Donnerstag die Rechtsauffassung des Hessischen Rundfunks geteilt. Es hatte festgestellt, dass der Werbespot der NPD den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt und wegen der Deutlichkeit dieses Strafrechtsverstoßes nicht auszustrahlen ist. Das sahen die Richter in Kassel nun ganz offensichtlich anders.
hr-Intendant Helmut Reitze bedauerte die Entscheidung: "Der Hessische Rundfunk wird sich aber – wie es sich im Rechtsstaat gehört - der Entscheidung des Gerichts beugen." Der aktuell eingereichte Wahlwerbespot der NPD zur Landtagswahl 2008 soll am Freitagabend im hr-fernsehen ausgestrahlt werden.