Die RTL-Regionalprogrammzulassung wurde von der Medienanstalt Schleswig-Holstein bis ins Jahr 2015 verlängert. Zuvor hatte die KEK Bedenken geäußert.
Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein - kurz: MA HSH - hat die Regionalprogrammzulassung der RTL Nord GmbH bis 2015 verlängert. Dies hatte der Medienrat der MA HSH bereits vor wenigen Tagen beschlossen und dabei seine bereits im Januar getroffene Zulassungs- und Zuweisungsentscheidung bestätigt.
Die RTL Nord GmbH kann damit ihr Regionalprogramm für Hamburg und Schleswig-Holstein für weitere sieben Jahre über DVB-T und im Kabel verbreiten. Bei seiner Entscheidung schöpfte der Medienrat den Verlängerungszeitraum aus, der im Medienstaatsvertrag Hamburg / Schleswig-Holstein vorgesehen ist. Die geltende Zulassung für das RTL-Regionalprogramm endet am 29. Februar dieses Jahres.
Der neuerlichen Entscheidung des Medienrats war ein Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vorausgegangen, in dem diese zwar eine Verlängerung der Regionalprogrammzulassung um knapp zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2009, nicht aber - wie in der getroffenen ursprünglichen Entscheidung des Medienrats vorgesehen - um sieben Jahre für zulässig erachtet hatte. Der Medienrat setzte sich auf seiner Sitzung mit den rechtlichen Argumenten der KEK auseinander, hielt aber an der Verlängerung um sieben Jahre fest.
Laut Gesetz sollen Hauptprogramm- und Fensterprogrammveranstalter in der Regel zueinander nicht im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens stehen, es sei denn, der Hauptprogrammveranstalter gewährleiste durch organisatorische Maßnahmen die Unabhängigkeit der Berichterstattung. Da diese Voraussetzungen bei RTL Nord erfüllt seien, habe der Medienrat die Zulassung und Zuweisung antragsgemäß um sieben Jahre verlängern können. RTL Nord ist eine 100-prozentige Tochterfirma der RTL Television GmbH.