Streit um Netz-Angebote: Raff appelliert an Politiker

ARD und ZDF dürfe nicht untersagt werden, Textbeiträge ins Internet einzustellen, die sich nicht auf bereits ausgestrahlte Sendungen beziehen. Das sieht manch einer anders.

Foto: ARDDer ARD-Vorsitzende Fritz Raff (Foto) hat noch einmal seine Meinung bezüglich den Internetaktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen klargestellt. "Die ARD appelliert an die Länder, die Chancen zu realisieren, die ein leistungsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für die publizistische und kulturelle Vielfalt in Deutschland hat. In der digitalen Medienwelt geht das nur, wenn man den Auftrag nicht auf Hörfunk und Fernsehen beschränkt", sagte Raff.

"Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, trägt das öffentlich-rechtliche Online-Angebot zur Breite und Vielfalt bei. Genau damit wird den Anforderungen der Rundfunkfreiheit Rechnung getragen", so der ARD-Vorsitzende weiter. "Bei ARD und ZDF denkt niemand daran, durch das Engagement im Online-Bereich Einnahmen zu generieren. Wir werden und wollen keine elektronische Tageszeitung produzieren, aber die elektronischen Tageszeitungen sollen sich dem publizistischen Wettbewerb mit unseren Angeboten stellen." Verfassungsrechtlicher Schutz vor publizistischer Konkurrenz sei nicht festgeschrieben, betonte er. "Vielfalt entsteht nicht dadurch, dass man Verbote ausspricht."




Das Internet sei in der digitalen Medienwelt der Ausspielweg der Zukunft, so Raff weiter. Es werde von immer mehr Menschen genutzt. Deshalb dürfe im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht untersagt werden, Textbeiträge ins Internet einzustellen, die sich nicht auf bereits ausgestrahlte Sendungen beziehen. Damit würde der inhaltliche Reichtum, über den die Programme der ARD verfügen, nicht in dem Maße genutzt, wie er genutzt werden könnte. Der ARD-Vorsitzende forderte in diesem Zusammenhang die Politik noch einmal auf, sicherzustellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in seiner Entwicklung gehindert werde.

Zuvor hatte sich Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein für eine Begrenzung des Online-Angebotes ausgesprochen. "Nicht jedes Ratgeber-Angebot zu Haus und Hof, Garten und Herd fällt unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu Grundversorgung, zumal im Internet", sagte er gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
16.04.2008 12:17 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: ARD / FAZ Kurz-URL: qmde.de/26680