Ministerpräsidenten beschränken ARD und ZDF

Am Donnerstag wurde unter anderem beschlossen, dass sportliche Highlights nur einen Tag im Netz angesehen werden darf. Andere Sportarten sollen sieben Tage aufrufbar sein.

Am 12. Juni fand eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland statt. In Berlin wurde unter anderem über die Verbesserung des Kinderschutzes und den 12. Rundfunkstaatsänderungsvertrag diskutiert. Auch der elfte Vertrag war auf dem Ordnungspunkt, denn dieser musste noch unterzeichnet werden und tritt somit zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Bei der Debatte am Donnerstag setzten die Ministerpräsidenten der Bundesländer den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und deren Online-Aktivitäten klare Grenzen. So sollen sich die Internetseite nur mit sendungsbezogenen Informationen bestückt werden. Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) teilte mit, dass man Projekte wie Kontaktbörsen und Beratungsdienst nicht dulden wird.

Bereits jetzt können Sportübertragungen in der ARD- und ZDF-Mediathek über einen langen Zeitraum hinaus in guter Qualität angeschaut werden, jedoch sollen sportliche Großereignisse wie die Olympischen Spiele und Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften nur 24 Stunden abrufbar sein. Alle übrigen Sportarten können eine Woche lang angesehen, außerdem dürfen Informationen und Bildung länger online bleiben. Eine endgültige Entscheidung soll es aber bislang noch nicht gegeben haben.

Unterdessen meldete sich ZDF-Intendant Markus Schächter (Bild) zu Wort und verteidigte das bisherige Modell, denn die EU-Kommission verlange eine solche zeitliche Begrenzung nicht. Noch gebe es keine Einschränkungen aus Brüssel, so Schächter und verweist auf die BBC und France Télévision. Gerade aber in England gibt es viele Gegner des öffentlich-rechtlichen Senders. Denn nicht nur ein internationaler Nachrichtensender (BBC World News) wurde gestartet, sondern die Homepage ist eine riesige Nachrichten- und Informationsdatenbank.
12.06.2008 18:44 Uhr  •  Fabian Riedner Kurz-URL: qmde.de/27851