Aufseher beanstanden Irreführung bei Call-in-Show

Die Quizshow «Money Express» steht mal wieder im Zentrum der Kritik. Diesmal wurden in zwei Fällen Irreführungen der Zuschauer beanstandet.

Logo: NickNeuer Ärger für den «Money Express»: Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner jüngsten Sitzung zwei Verstöße gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen im Programm Nick festgestellt und beanstandet.

In zwei Gewinnspielsendungen wurden demnach die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele nicht beachtet. Der Medienrat nahm die gegen die beiden Sendungen gerichteten Programmbeschwerden zum Anlass, sich kritisch mit Gewinnspielformaten auseinanderzusetzen, die insbesondere mit Blick auf den Jugendmedien- und den Verbraucherschutz problematisch seien.




In der Sendung «Money Express» am 29. November 2007 zwischen 0:00 und 3:00 Uhr hatte Nick mehrmals nach einem Countdown die Telefonleitungen geschlossen und andere, neue Leitungen geöffnet. Hierdurch wurde gegenüber dem Publikum ein falscher Eindruck über die Länge bzw. die Beendigung des Gewinnspiels und damit von tatsächlich nicht vorhandenem Zeitdruck geweckt. Eine derartige Irreführung ist unzulässig. Im Februar dieses Jahres hat es dann einen weiteren Verstoß gegeben - hierbei sei es den meisten Zuschauern nicht möglich gewesen, die Lösungslogik der gestellten Aufgaben nachzuvollziehen.

Bis vor Kurzem zeichnete sich für die bei Sendern der MTV-Gruppe ausgestrahlte Call-in-Show die Firma "Callactive" als Produzent verantwortlich. Inzwischen stellt allerdings "Mass Response" aus Österreich die Sendung her.
20.06.2008 18:25 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: MA HSH Kurz-URL: qmde.de/28032