Oscar: Namensstreit zwischen Academy und RAI beigelegt

Im Fall der im Jahr 2005 von der Academy of Motion Picture Arts and Sciences angestrengten Klage einigten sich beide Parteien außergerichtlich.

Mittelpunkt der damaligen Klage war eine Verletzung der Namensrechte an der Bezeichnung «Oscar». Zudem sei diese ausnahmslos der Academy vorbehalten. So kam es 2005 im Zuge mehrerer Sendungen auf dem italienischen Senderverbund RAI (Radiotelevisione Italiana) zu einer Klage am United States District Court in Los Angeles. Darin wurde RAI die Ausstrahlung mehrerer italienischsprachiger Award-Sendungen mit dem Namen „Oscar“ vorgeworfen. Unter den betroffenen Sendungen fanden sich Titel wie «Oscar del Vino» (Wein Oscars), «Oscar della Moda» (Mode Oscars), «Oscar TV» (TV Oscars) und «Oscar del Teatro» (Theater Oscars).

Die Inhalte der nun getroffenen außergerichtlichen Einigung wurden am Freitag vor Gericht verlesen, jedoch nicht veröffentlicht. Der Academy-Anwalt David Quinto bestärkt nach der Einigung die weiteren exklusiven Namensrechte am Namen „Oscar“ für die Academy und unterstreicht, dass der betreffende Name weder in Italien noch anderswo in den allgemeinen landestypischen Sprachgebrauch aufgenommen wurde.



Der Namensstreit wurde beendet nachdem die von der Academy vorgebrachten Beweise deutlich machen konnten, dass die Marke „Oscar“ den italienischsprachigen ein Begriff sei. Zudem wurde durch eine Konsumentenbefragung unterstrichen, dass die RAI-Zuschauer durch die Nutzung des Namens Oscar eher verwirrt werden. Zusätzlich wurde vorgebracht, dass das italienische Wörterbuch unter dem Namen „Oscar“ an erster Stelle die Awardshow der Academy definiert.

Trotz der jetzt getroffenen Einigung sind noch mehrere Verfahren der Academy gegen die RAI-Gruppe noch in der Verhandlung. So z.B. in Deutschland, der Schweiz sowie in Österreich, wo gerade eine einstweilige Verfügung gegen die RAI erwirkt wurde, das Wort “Oscar” weiter zu verwenden.
26.06.2008 20:50 Uhr  •  Torben Gebhardt  •  Quelle: A.M.P.A.S. Kurz-URL: qmde.de/28161