Wickert scheitert mit Klage um Drittanbieter-Lizenz

Ulrich Wickert hat mit seiner Firma UWP vor Gericht eine Niederlage erlitten. Bei der Vergabe der Drittanbieter-Lizenzen sei alles regelkonform abgelaufen.

Foto: ARDDer ehemalige «Tagesthemen»-Moderator Ulrich Wickert ist vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag von Wickerts Produktionsfirma UWP abgelehnt.

Wickert hatte sich gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) wehren wollen, die die Fensterprogrammlizenz von RTL weiter an die von Alexander Kluge vertretene Konkurrentin dctp vergeben hat. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltssicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Wer diese Sendezeit füllt, entscheidet die NLM nach Erörterung mit RTL im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).




Die NLM teilte die zur Verfügung stehende Sendezeit in zwei Sendezeitschienen auf. Für die erste dieser beiden Sendezeitschienen bewarben sich UWP und dctp. Letztere war bereits für die vergangenen fünf Jahre ausgewählt worden. Nun wählte die NLM die dctp erneut aus, ließ sie für weitere fünf Jahre als Fensterprogrammveranstalter für die erste Sendezeitschiene bei RTL zu und lehnte die Bewerbung von UWP ab. Hiergegen hat UWP Klage erhoben. Zugleich beantragte UWP in einem gesonderten Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage, um zu verhindern, dass dctp weiter sendet. Außerdem verlangte Wickert, dass ihr die Lizenz vorläufig erteilt wird, hilfsweise im wöchentlichen Wechsel mit dctp.

Diese Anträge von Wickert blieben im Eilverfahren erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat. Da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handelt, sei die NLM nicht verpflichtet gewesen, die UWP vor der Auswahl- und Zulassungsentscheidung gesondert anzuhören oder ihr Gelegenheit zu geben, ihre im Vergleich zu dctp allgemeiner gehaltene Bewerbung nachzubessern. Auch in der Sache sei die Auswahl der dctp nicht zu beanstanden, die im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK erfolgt sei.
30.09.2008 13:12 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: Verwaltungsgericht Hannover Kurz-URL: qmde.de/30083