Sat.1-Mitarbeiter und Konzern weiterhin uneins

Die Verhandlungen über einen Sozialplan im Zuge des Umzugs von Sat.1 von Berlin nach München sind erneut ins Stocken gekommen.

Eigentlich ging der Betriebsrat von Sat.1 in Berlin mit großer Zuversicht in die Verhandlungen, die in der vergangenen Woche stattfanden. „Vor einigen Tagen hieß es ja noch, dass es keine Verhandlungen mehr geben würde und wir uns mit dem Angebot anfreunden müssten. Jetzt will man mit uns wieder verhandeln – und nicht nur sprechen – und das ist eigentlich ein Zeichen, dass auch das Management bereit ist, sich in einigen Punkten noch zu bewegen,“ erklärte die Betriebsratsvorsiztende Katrin Schulze Ende Januar im Interview mit Quotenmeter.de.

Wirklich gebessert hat sich offenbar aber kaum etwas. Es ist zu hören, dass die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Sat.1-Belegschaft erneut ins Stocken gekommen sind. Ein bisschen hat sich die Konzernspitze auf die Belegschaft zu bewegt. Zehn Monate lang sollen die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung in Berlin und München bezahlt werden. Auch die Fahrt- oder Flugkosten für Mitarbeiter von München nach Berlin und zurück würde das Unternehmen nun übernehmen.



Doch das scheint manchen Mitarbeitern noch nicht genug zu sein. Wenig Bewegung gibt es vor allem für die Angestellten, die das Unternehmen im Sommer verlassen werden. Die Katrin Schulze gegenüber Quotenmeter.de sagte, werden dies wohl etwa 85 Prozent des Sat.1-Teams sein. Für Entrüstung sorgte auch eine etwas dubiose Beschäftigungsgarantie für all diejenigen, die nach Unterföhring wechseln.

Die Garantie läuft nämlich nur bis Ende 2009, was durchaus die Frage zulässt, ob der Konzern so manchen im Jahr 2010 gleich wieder vor die Tür setzt. Der Betriebsrat wünscht sich unterdessen eine so genannte Schnupperphase für alle Mitarbeiter, die vom Konzernvorstand allerdings strikt abgelehnt wird. Nach den Plänen der Belegschaftsvertreter soll jeder Mitarbeiter bis zum Jahresende in Unterföhring „reinschnuppern“ dürfen und sich dann erst endgültig für oder gegen einen Umzug entscheiden müssen – ohne aber auf Abfindungsansprüche zu verzichten. Das Unternehmen lehnt dies aus organisatorischen Gründen ab.
11.02.2009 13:38 Uhr  •  Manuel Weis  •  Quelle: Fotos: Archiv Kurz-URL: qmde.de/33097