Premiere fordert Millionen von bayerischem Unternehmer

Am Donnerstag begann in München der Prozess gegen Anton Kathrein. Der Pay TV-Sender möchte mehr als 26 Millionen Euro von ihm.

Am Donnerstagmorgen um 9.00 Uhr eröffnete Richter Konrad Retzer die mündliche Anhörung im Zivilprozess gegen den bayerischen Unternehmen Konrad Retzer, der vom Bezahlunternehmen Premiere vor den Kadi gezogen wurde. Der 58-Jährige ist Eigentümer der Kathrein-Werke, die weltweit mehr als 7000 Menschen beschäftigen. Er bekam den Verdienstorden des Freistaats Bayern und das Bundesverdienstkreuz erster Klasse, weil er über Kulturstiftungen Opern und Theater unterstützt.

Den ehrenwerten Mann hält man bei Premiere für nicht wirklich ehrenwert. Dem Unternehmen zufolge soll er Reciever auf den Markt gebracht haben, mit denen man sehr einfach Premiere empfangen konnte – ohne damit zu bezahlen und somit illegal. Wie wichtig Premiere der Prozess ist, zeigte sich auch darin, dass sogar Vorstand Holger Enßlin, für rechtliche Angelegenheiten zuständig, im Gerichtssaal anwesend war. Premiere begründet die Schieflage des Unternehmens auch immer wieder mit der hohen Anzahl den Schwarzsehern. Durch ein neues Verschlüsselungssystem sind diese inzwischen allerdings komplett ausgesperrt.



Bei dem Prozess geht es um Geschehnisse aus dem Jahr 2007: Aus Fernost kamen damals massenweise Reciever nach Deutschland, die vor allem bei Discountern regelrecht verramscht wurden. Diese mussten nur minimal modifiziert werden (beisipielsweise durch Eingabe eines Codes per Fernbedienung) und schon konnte Premiere frei empfangen werden. Der Beklagte Kathrein soll persönlich profitiert haben, denn ihm gehört zu 90 Prozent auch eine Firma namens Zehnder, die solche Geräte aus China importiert und in den Verkauf gebracht haben soll.

Premiere fordert nun mehr als 26 Millionen Euro Schadensersatz – diese Summe ergibt sich aus einem Vertrag der Kathrein-Werke, die eine Zeit lang „Premiere-geeignete“-Reciever herstellte. Damals sicherte man vertraglich zu, keine Umgehungsvorrichtungen herzustellen. Pro Verstoß müsse man laut dieses Kontrakts 50.000 Euro Strafe zahlen. Premiere zählt nun 33 Einfuhrvorgänge aus China und 489 Verkäufe an gewerbliche Händler durch Zehnder auf und kommt damit auf 527 Verstöße mal 50 000 Euro. Am Donnerstag ließ der Münchner Richter allerdings durchblicken, dass er die Beweisführung von Premiere aktuell noch nicht für ausreichend halte. In ein bis zwei Monaten soll der Prozess fortgeführt werden.
20.03.2009 11:17 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/33834