9Live klagt wegen Gewinnspielsatzung

Eine Normenkontrollklage hat der Mitmachsender im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Sender an sich wird derzeit umpositioniert.

Schwere Zeiten für 9Live und dessen Geschäftsführer Ralf Bartoleit: Die Anrufe der Call-In-Shows sind offenbar so weit zurückgegangen, dass ProSiebenSat.1-Chef Ebeling in der vergangenen Woche erklären musste, dass Call-In alleine nicht mehr tragfähig sei. Deshalb wird der Sender 9Live derzeit breiter aufgestellt, zeigt seit dieser Woche beispielsweise Wiederholungen von «Schmetterlinge im Bauch» und gibt zudem sogar kostenlose Finanzberatungen.

Kampflos will man das Feld der Call-In-Shows aber wohl nicht räumen. Ein Dorn im Auge ist den Machern die erst kürzlich in Kraft getretene Gewinnspielsatzung, die man in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erarbeitet hatte. Sie sieht zum Beispiel vor, dass Call-In-Shows nicht länger als drei Stunden dauern dürfen, alle 15 Minuten müssen die Regeln eingeblendet werden. Diese müssen zudem auch noch leicht verständlich sein.



Spätestens nach einer halben Stunde muss ein Anrufer ins Studio durchgestellt werden. Die Frankfurter Rundschau berichtet nun online, dass 9Live genau gegen diese Regeln Klage eingereicht hat. Der Sender möchte vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klären lassen, ob die BLM Gewinnspiele überhaupt mittels einer Satzung regulieren darf.
04.08.2009 11:37 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/36495