9Live: ZAK verhängt 95.000 Euro Bußgeld

Teurer Call-in-Spaß für 9Live: Der Anrufsender muss unter anderem wegen irreführender Äußerungen und Intransparenz zahlen. Die Medienwächter sprechen von einem "Warnschuss".

Die neue Gewinnspielsatzung macht's möglich: Nachdem bereits Sat.1 und Das Vierte Geldstrafen hinnehmen mussten, trifft es nun den Call-In-Sender 9Live. Wegen zahlreicher Verstöße hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Geldbußen in einer Gesamthöhe von insgesamt 95.000 Euro verhängt.

Damit wollen die Landesmedienanstalten irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Gewinnspielsendungen ahnden, hieß es am Mittwoch. "Diese Bußgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich, der zugleich ankündigt, bei weiteren Verstößen die Bußgelder noch zu erhöhen.



"Nur die konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen wie sie in der Satzung der Landesmedienanstalten festgelegt worden sind, kann auf Dauer das Vertrauen schaffen, auf das gerade Gewinnspielsender in hohem Maße angewiesen sind. Wir befinden uns mit den jetzt getroffenen Entscheidungen auf dem Weg zu diesem Ziel", so der Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Norbert Schneider.

Zum laufenden Verfahren wollte sich 9Live gegenüber dem Online-Fernsehmagazin Quotenmeter.de nicht äußern - nicht zuletzt weil dem Sender die angekündigten Bußgeldbescheide noch gar nicht vorliegen. Die Geschäftsführung von 9Live habe allerdings sichergestellt, dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden, sagte Unternehmenssprecherin Jasmin Mittenzwei auf Anfrage.

Aus diesem Grund wird 9Live gegen die Bescheide vorgehen und Einspruch einlegen. Mittenzwei: "Bis zu einer endgültigen Entscheidung entfalten die Bescheide keine Rechtskraft." Zudem wies die Sprecherin noch einmal darauf hin, dass nach Ansicht von 9Live die Gewinnspielsatzung rechtswidrig ist
21.10.2009 15:52 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: ZAK Kurz-URL: qmde.de/37973