Ministerpräsidenten einigen sich auf Regeln für Product Placement

Der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist unterschrieben worden. Eine Einigung auf ein neues Gebührenmodell gab es jedoch nicht.

Die Ministerpräsident der Länder haben am Freitag in Mainz den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Vor allem für Privatsender würden bestehende Regeln für die Werbung weitgehend gelockert.

"Damit schaffen wir optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für Sender und Dienste der Informationsgesellschaft", sagte Kurt Beck, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. Beim Privatsender-Verband VPRT zeigte man sich nur bedingt zufrieden: "Mit der Umsetzung der europäischen Regelungen insbesondere zur Zulässigkeit und Kennzeichnung von Produktplatzierungen haben die Länder eine wichtige Entscheidung getroffen, um die bestehende Rechts- und Planungsunsicherheit für die Sender zu beenden und transparente Regelungen für die Zuschauer zu schaffen", sagte VPRT-Präsident Jürgen Doetz.



"Wenn die Länder es 1:1 dabei belassen hätten, gäbe es in Deutschland nun klare Handlungsvorgaben, die allen Interessen gerecht würden", so Doetz weiter. Der Verband kritisierte, dass die Länder stattdessen "praxisfremde, diskriminierende Zusatzauflagen" verabschiedet hätten, die in dieser Form weder in der EU-Richtlinie noch in anderen EU-Staaten existieren - etwa, eine Kennzeichnungspflicht für die Ausstrahlung von ausländischer Lizenzware gelten, wenn die Produktplatzierungen mit zumutbarem Aufwand ermittelbar seien.

"Das ist wirklichkeitsfremd und im Übrigen bei den Fernsehveranstaltern falsch adressiert. Wir sollen nun für Inhalte haften, die wir weder produziert noch beauftragt haben", so Doetz. Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hält an den Bestimmungen über den Umfang der Werbung weitgehend fest, enthält aber Lockerungen bei der Einfügung der Werbung. Daneben treten erstmals Vorgaben für sogenannte Produktplatzierung, die grundsätzlich verboten bleibt.

Sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es allerdings klar definierte Ausnahmen. Während im privaten Rundfunk in Filmen, Unterhaltungssendungen und im Sport in Eigen- und Fremdproduktionen Produkte gegen Entgelt platziert werden dürfen, ist dies im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur bei angekauften Formaten erlaubt. Die bisherigen Begrenzungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also keine Werbung an Sonn- und Feiertagen und nach 20:00 Uhr, werden beibehalten.

Unentgeltliche Produktplatzierungen (sog. Produktbeistellungen) sind im privatem wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten. Stets unzulässig ist Produktplatzierung darüber hinaus in Kindersendungen. Diese dürfen auch nach wie vor nicht durch Werbung unterbrochen werden, um das höhere Schutzniveau für Kinder beizubehalten, hieß es.

Veränderungen wird es in Zukunft auch bei den GEZ-Gebühren geben - hier sind nach wie vor zwei verschiedene Modelle im Gespräch. "Bleibt alles wie es ist, rechnen wir bis 2020 mit bis zu einer Milliarde Euro Mindereinnahmen", sagte Kurt Beck. Es handele sich allerdings nicht um politisch bereits entschiedene Modelle. "Vielmehr sind es reine Referenz¬modelle auf deren Grundlage die politische Ausgestaltung vorgenommen werden kann und auf deren Grundlage wir die finanziellen Auswirkungen politischer Entscheidungen berechnen können. All dies führt jedoch dazu, dass wir noch Zeit benötigen." Eine mögliche Modellentscheidung wollen die Ministerpräsidenten bis zum Sommer 2010 treffen.

Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch Vorgaben für fernsehähnliche audiovisuelle Mediendienste auf Abruf enthält, soll nach der Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1. April 2010 in Kraft treten.
30.10.2009 19:01 Uhr  •  Alexander Krei Kurz-URL: qmde.de/38176