Ab April dürfen Unternehmen Produkte legal in Fernsehsendungen platzieren – allerdings nur unter bestimmten Umständen.
International ist es längst üblich: Product Placement unterstützt die Fernsehbranche – wichtige Gelder fließen beispielsweise den Machern von «24» oder «CSI: Miami» zu, wenn Hersteller ihre Produkte im Set der Serie unterbringen dürfen. Unter bestimmten Umständen wird dies ab dem 1. April 2010 auch hierzulande erlaubt sein. Die rechtliche Grundlage bildet der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der dann in Kraft tritt und sich an den Vorgaben der EU zu diesem Thema orientiert. In Unterhaltungssendungen, Spielfilmen, Serien und in Sportübertragungen dürfen Produkte gezielt platziert werden, allerdings nur wenn sie aus „überwiegend programmlich-dramaturgischen Gründen“ eingesetzt werden. Einen werblichen Zweck dürfen sie also nicht alleine erfüllen.
In Nachrichten, Magazinen und Kindersendungen ist Product Placement auch weiterhin verboten. Enthält ein Format Product Placement, dann muss darauf hingewiesen werden: Eine Kennzeichnung muss zu Beginn, am Ende und nach jeder Werbepause zu sehen sein. Die Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "PP" in vorgegebener Schriftart, die mit einem Unterstrich versehen in einem Kreis angeordnet werden.
Nur der Hintergrund kann an das jeweilige Senderdesign angepasst werden. Hinzu kommen müssen zudem die Worte „enthält Produktplatzierungen“.Nicht zu verwechseln ist Product Placement mit Schleichwerbung: Diese ist nicht gekennzeichnet und bleibt auch künftig verboten.