Verfügung bedroht Sky-Programm

Eine Mainzer Firma hat eine einstweilige Verfügung gegen Sky erreicht: Demnach dürfen Filme ab 16 oder 18 nicht mehr im Tagesprogramm gezeigt werden.

Mächtig Ärger hat derzeit der Bezahlsender Sky am Hals. Eine einstweilige Verfügung bedroht das geplante Programm des Bezahlsenders massiv. Betroffen sind davon zahlreiche Blockbuster auf den Film-Sendern. Ein Mainzer Unternehmen, die Resisto IT, hat eine einstweilige Verfügung gegen Sky erwirkt. Ausgestellt wurde sie vom Landgericht Duisburg.

Darum geht es: Resisto IT, das selbst technische Anwendungen zur Alterskontrolle von Sexseiten im Internet anbietet, bemängelt die Sicherheit der Jugendschutzabfrage bei Sky. Der Bezahlsender zeigt FSK 16-Filme auch tagsüber, versieht sie aber mit einer Sperre. Ein vierstelliger Code, der dem Kartenbesitzer zugeschickt wird, muss eingegeben werden, um gesperrte Inhalte sehen zu können. Diese Zahlenkombination, sagt Unternehmen Tobias Huch, könne aber auf einfache Art und Weise ausgerechnet werden.

Anleiten sollen dazu sogar im Internet zu finden sein. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Kartenbesitzer den Code nicht – wie eigentlich von Sky empfohlen – ändern und so eine eigene Zahlenkombination auswählen. Huth hat nun einen Monat Zeit für die Zustellung an Sky. Er fordert die Verbesserung des Jugendschutzes. Bei Verstößen nach der Zustellung drohe Sky eine Strafe von 250.000 Euro, würde Huth eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung verlieren, müsste er für den Schaden aufkommen. Sky betont, dass das Jugendschutzsystem die rechtlichen Anforderungen erfülle.
11.05.2010 11:15 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/41897