Jugendschutz-Streit: Beathe Uhse TV darf wieder ab 20 Uhr senden

Es geht hin und her: Im Streit um den Erotikkanal Beathe Uhse TV hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Sky aufgehoben.

Die vom Medienunternehmer Tobias Huch einstweilige Verfügung gegen Sky wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingestellt. Anfang Juli durfte der Erotikkanal Beathe Uhse TV vor 23 Uhr nicht auf Sendung gehen - dies bewirkte eine einstweilige Verfügung des Landgericht Duisburg. Nun nimmt der Sender wieder um 20 Uhr seinen Sendebetrieb auf.

Sky selber ist der Meinung gewesen, dass die Verfügung "unrechtmäßig" sei und man mit "allen Mitteln dagegen" vorgehen würde. Darüber informierte man seine Zuschauer auf der eigenen Internetseite des Kanals. Seit heute können Sky-Kunden den Kanal wieder ab 20 Uhr sehen.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Nachteil, der für das Unternehmen enstehen könnte, gering ist. "Eine Verlagerung von Kunden in erheblichem Umfang ist nicht zu erwarten. Das Angebot der Antragstellerin ist auf sehr spezielle Interessen ausgerichtet, die durch Erotikfilme, die ab 23 Uhr frei ausgestrahlt werden, nicht gleichermaßen befriedigt werden können", gab das Gericht bekannt. Nähere Angaben wollte man bei Sky über die Aufhebung der Verfügung noch nicht machen. Bleibt also letztendlich abzuwarten, wie lange der Streit um den Jugendschutz bei Sky noch anhält.
22.07.2010 09:06 Uhr  •  Daniel Sallhoff Kurz-URL: qmde.de/43396