9Live zahlt 100.000 Euro Bußgeld

Der Call-In-Sender hat einen Vergleich mit den Landesmedienanstalten geschlossen. Der Vertrag soll auch mehr Rechtssicherheit schaffen.

Der Call-In-Sender 9Live wird 100.000 Euro Bußgeld an die Landesmedienanstalten zahlen. Dies teilte der Kanal am Mittwochmittag mit. Gegenstand des Vergleiches ist unter anderem, dass die Landesmedienanstalten zahlreiche - auf Grundlage der neuen Gewinnspielsatzung erlassene - Bußgeldbescheide zurücknehmen. Zudem werden die Landesmedienanstalten laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, nicht weiterführen.

Der Vergleich kam auch zu Stande, weil sich 9Live gerade in den zurückliegenden Wochen kooperativ zeigte. Freiwillig hatte der Senderdie Gestaltung der Spiele an die mitgeteilte Auslegungspraxis der Landesmedienanstalten nach Erlass der Gewinnspielsatzung verbindlich angepasst. Erste Gerichtsverfahren hatten bestätigt, dass die Geschäftsführung von 9Live die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Gewinnspielsatzung ordnungsgemäß sichergestellt hat.

„Wir wollen uns auf unterhaltsame und transparente Shows für unsere Zuschauer konzentrieren und nicht auf Auseinandersetzungen mit den Landesmedienanstalten“, sagte 9Live-Chef Ralf Bartoleit. Und weiter: „Der Vergleich ist Ausdruck der konstruktiven Gespräche beider Seiten in den vergangenen Monaten. Wir sind fest entschlossen, diesen konstruktiven Kurs und engen Dialog mit den Aufsichtsbehörden fortzusetzen."

Die ZAK zeigte sich in einer Mitteilung ebenfalls zufrieden. "Nach einer schwierigen Startphase, die zu zahlreichen Bußgeldbescheiden seitens der Medienanstalten geführt hat, hat die Sendergruppe die von den Medienanstalten in der Gewinnspielsatzung formulierten Spielregeln im Wesentlichen akzeptiert. Mittlerweile hat sie ihre Spielkonzeptionen angepasst und umfangreiche Maßnahmen für eine Verbesserung des Nutzerschutzes ergriffen, so zum Beispiel durch Mitarbeiterschulungen und organisatorische Veränderungen in den Häusern“, erklärte der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), Thomas Langheinrich.

„Mit dem Vergleich tragen die Landesmedienanstalten den Anstrengungen der ProSiebenSat.1-Gruppe, den Vorgaben der Gewinnspielsatzung Folge zu leisten und im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer für mehr Transparenz in ihren Gewinnspielen zu sorgen, Rechnung. Berücksichtigt wird auch die Tatsache, dass die Sender nach langen und schwierigen Verhandlungen mit zum Teil gegensätzlichen Rechtsauffassungen erstmals bereit sind, die bisherige Auslegungspraxis der Medienanstalten in Gewinnspielfragen anzuerkennen," wird der Beuftragte für Programm und Werbung, Thomas Fuchs, zitiert.
24.11.2010 13:48 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/46028