Disney siegt bei Winnie the Pooh

Ein jahrelanger Rechtsstreit um das einträgliche Geschäft mit und um Winnie the Pooh ist nun zugunsten des Unterhaltungskonzerns Disney beendet worden. Ein Gericht in Los Angeles hat den Begehrlichkeiten des Familienunternehmens Stephen Slesinger aus Florida, das gewisse Marketingrechte an dem rundlichen Bären besitzt, einen Riegel vorgeschoben und die Klage verworfen. Für Disney bedeutet die Entscheidung des kalifornischen Richters eine enorme Erleichterung, sorgt doch Winnie the Pooh mit seinen zahlreichen Produkten und Videos für ein lukratives Geschäft.

Laut Schätzungen werden mit der von Alan Alexander Milne und dem Zeichner Ernest Howard Shepard in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts geschaffenen Figur jährlich weltweit 5,9 Mrd. Dollar umgesetzt. Rund 7.000 Produkte sind im Umlauf. Disney selbst erlöst mit Pooh und seinen Verwandten jährlich rund eine Mrd. Dollar aus Spielzeug, Kleidungsgegenständen und anderen Merchandising-Produkten. Damit spült der knuddelige Bär mehr Geld in die Taschen des Unterhaltungskonzerns als Mickey Mouse und Co., berichtet das Wall Street Journal.

Gewisse Merchandising-Rechte für Winnie the Pooh liegen beim Familienunternehmen Stephen Slesinger. Slesinger war der Agent des Winnie-the-Pooh-Autors Milne und hatte diesem die Rechte seinerzeit um ganze 1.000 Dollar abgekauft. Bereits in den 60er-Jahren wurde ein Vertrag zwischen Disney und Slesinger geschlossen, der 1983 erneuert worden war. Die Slesinger-Company erhielt seit damals 80 Mio. Dollar an Lizenz-Zahlungen und fühlte sich damit aber krass unterbezahlt. Gewisse Rechte für Plüschtiere und andere Merchandising-Produkte, aber auch für Videos und DVDs seien nicht abgegolten worden, klagte die kleine Company.

Von dem kalifornischen Gericht wurden die Ansprüche der Slesinger-Company nun in Bausch und Bogen verworfen. Dabei wurden dem Familienunternehmen vor allem seine "unkonventionellen" Erhebungsmethoden zum Verhängnis. Das Unternehmen hatte in den frühen 90er-Jahren einen Privatdetektiv engagiert, der auf seiner Suche nach "Beweismaterial" die Papierkörbe einer Disney-Location im kalifornischen Burbank durchwühlte. Von den hierbei gefundenen "Fundstücken" wurden aber die Disney-Anwälte nicht in Kenntnis gesetzt, was nach US-Recht hätte passieren müssen. Richter Charles W. McCoy verurteilte das Vorgehen der Stephen-Slesinger-Company als unerhört und unentschuldbar. Die einzige Antwort darauf sei, den Fall abzulehnen, hieß es in seinem Urteil. (pte)
30.03.2004 17:21 Uhr Kurz-URL: qmde.de/5003