EuGH bestätigt Recht auf Kurzberichterstattung

Im konkreten Fall ging es um die Europa League, von der der ORF kurze Zusammenfassungen zeigte, obwohl Sky die Rechte hält.

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass ein Fernsehsender auch dann sehr kostengünstig an TV-Bilder kommen muss, wenn eine andere Station viel Geld für Exklusiv-Rechte bezahlt. Der EuGH stärkt somit das Recht auf Kurzberichterstattung, das es in Deutschland zum Beispiel regelmäßig innerhalb der «Tagesschau» oder den «Tagesthemen» gibt.

Im konkreten Fall lagen sich Sky und der ORF in den Haaren. Der Pay-TV-Sender hält in Österreich exklusive Rechte an der Europa League und wollte die entsprechenden Bilder nicht dem ORF zur Verfügung stellen. Es wurde entschieden, dass im Falle einer solchen Kurzberichterstattung das Exklusiv-Recht nicht beeinträchtigt werde.

Die Berichte dürfen allerdings nur im Rahmen von allgemeinen Nachrichtensendungen laufen und eine Länge von 90 Sekunden nicht überschreiten. Der TV-Sender muss in einem solchen Fall nur die Kosten für entsprechende Technik übernehmen.
22.01.2013 11:10 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/61626