Das Landgericht Stuttgart wies die Klage des Kabelbetreibers im Streit um die Zahlung von Einspeisegebühren ab.
Der Kabelbetreiber Kabel Deutschland fuhr eine weitere Niederlage im Rechtsstreit gegen die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ein. Nachdem im März bereits das Landgericht Köln eine Klage gegen den WDR ablehnte, wies nun auch das Landgericht Stuttgart das Ersuchen des Kabelbetreibers ab, den SWR aufgrund der Einstellung der Zahlung von Kabeleinspeisegebühren vor Gericht zu stellen.
Wie
Digital Fernsehen unter Berufung auf den MDR berichtet, gab das Landgericht Stuttgart ähnliche Gründe für seine Entscheidung an wie zuvor die Kollegen aus Köln, die die Klage von Kabel Deutschland als „unzulässig und unbegründet“ bezeichneten.
Seit dem 1. Januar 2013 weigern sich die Anstalten der ARD sowie das ZDF und seine Ablegersender, den Netzbetreibern Gebühren für die Kabeleinspeisung zu zahlen. Dabei berufen sie sich auf eine Formulierung im Rundfunkstaatsvertrag, laut dem Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Programme zu verbreiten.