Waren all die Mühen vergebens? Die LMK entscheidet, dass sich bis Mitte 2018 in Sachen Drittsendezeiten für Sat.1 nichts ändern wird.
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Ich begrüße die Entscheidung. Sie zeigt, dass in einem komplexen und anspruchsvollen Verfahren eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden konnte."
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LMK-Direktorin Renate Pepper
Der ewige Zank um die Drittsendezeiten in Sat.1 scheint ein Ende zu finden – wenngleich man davon ausgehen kann, dass die Senderverantwortlichen nicht gerade zufrieden damit sind. Denn die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) beschloss nun, dass die Sendezeiten für unabhängige Drittanbieter bei Sat.1 einmal mehr an die Firmen dctp und News and Pictures gehen. Die jetzt ausgehändigten Zulassungen an die Macher der Sendungen «News and Stories», «Spiegel TV Reportage», «Focus TV Reportage», «Weck up» und «Planetopia» gelten vom 1. Juni dieses Jahres bis zum 31. Mai 2018.
Um einer solchen Entscheidung zu entgehen, wechselte der Privatsender von großem Tumult begleitet von der LMK zu der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), in der Hoffnung, dass nach dem Wechsel Drittsendezeiten auch an die Bewerber N24 und Meta Productions vergeben werden. Dieser Entschluss von Sat.1 führte zu allerlei rechtlichen Unklarheiten, die allerdings beseitigt wurden. Die MA HSH ist daher seit dem 1. Juni offiziell für Sat.1 zuständig, weshalb es durchaus überraschend kommt, dass die LMK dennoch bis 2018 über die Drittsendezeiten von Sat.1 bestimmen kann.
Erklären lässt sich dies dadurch, dass die LMK noch im Frühjahr die Drittsendezeiten vergab, woraufhin jedoch Sat.1 und N24 sowie Meta Productions vor Gericht zogen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stimmte der Klage zu, da die LMK beim Vergabeverfahren gegen mehrere Vorschriften verstoßen habe. Deshalb sollte ein erneutes Vergabeverfahren durchgeführt werden, bei dem die LMK einen objektiven Kriterienkatalog zu befolgen hatte.
Dass die erneute Entscheidung nicht von der vorherigen abweicht, erläutert die LMK wie folgt: „Die Auswahlentscheidung zugunsten der beiden Bewerber erfolgte anhand der gesetzlichen und staatsvertraglichen Vorgaben; danach waren die Angebote mittels eines Kriterienkataloges bewertet worden. Dabei haben sich News and Pictures und dctp gegen die anderen Bewerber durchgesetzt, weil sie die Vorgaben mit ihren Angeboten sowohl in der Einzelabwägung gegen die Mitbewerber wie auch in der Gesamtheit am besten erfüllen.“