Medienanstalten nicken N24-Beschwerde über Kabel Deutschland ab

Der Nachrichtensender beschwerte sich bei der ZAK über ungerechte Behandlung durch Kabel Deutschland. Die Medienwächter urteilten, dass N24 zurecht klagte.

Übrigens ...

Die ZAK verlängerte neulich die Zulassungen der Sender n-tv, VIVA und ... Das Vierte. Dass der letztgenannte Sender als Vollprogramm lizensiert bleibt, erscheint angesichts der im Januar anstehenden Umwandlung zum Disney Channel äußerst kurios. Neu ist zudem die Zulassung des im vierten Quartal startenden Spartenprogramms "Marco Polo". Der Sender wird zu je 50 Prozent von der Mairdumont GmbH und Jörg Schütte getragen und konzentriert sich auf Reise-Reportagen und -Dokus.
Der Nachrichtensender N24 richtete sich kürzlich mit einer Beschwerde über Kabel Deutschland an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (kurz: ZAK). Gegenüber den Medienwächtern klagte N24, dass der Kabelnetzanbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorzüge angeboten habe, die dem Nachrichtensender zunächst verwehrt wurden. So wurden ARD und ZDF Rabatte für die jährlichen Einspeisegebühren unterbreitet sowie eine unverschlüsselte Einspeisung des Programms in HD- und SD-Qualität.

N24 empfand diese Behandlung als ungerecht – und stieß mit seiner Beschwerde bei der ZAK auf offene Ohren. Diese ließ verlauten, dass Kabel Deutschland gegen die im Rundfunkstaatsvertrag und der Zugangs- und Plattformsatzung verankerten Grundsätze der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit verstoßen habe.

Daher kündigte der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier an, den Kabelnetzanbieter zeitnah dazu aufzufordern, N24 ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses müsse sich mit den Geboten der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit vereinbaren lassen.
19.09.2013 10:23 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/66242