Rundfunkbeitrag laut VGH Rheinland-Pfalz verfassungskonform

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof bewertete den neuen Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF als verfassungskonform. In Bayern steht das Urteil hingegen noch aus.

Es ist ein wichtiger juristischer Erfolg, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk am Dienstagmorgen in Koblenz verbuchen konnte. Laut eines Urteils des dort ansässigen rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofes (VGH) sind die Beiträge zur Finanzierung der Sender mit der Verfassung vereinbar. Damit wies er die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens in Teilen als unbegründet zurück. Das Unternehmen zog vor Gericht, da es sich durch die seit Anfang 2013 geltende Beitragspflicht in mehreren durch die Landesverfassung gewährleisteten Freiheitsrechte verletzt sah. Auch die informationelle Selbstbestimmung sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz seien durch den Rundfunkbeitrag beschnitten worden.

Der VGH hielt dem allerdings entgegen, dass er für Einzelheiten der Beitrags- und Datenerhebung nicht unmittelbar verantwortlich zeichne und diese zunächst von Verwaltungsgerichten geklärt werden müssten. Ferner taste die neue Rundfunkfinanzierung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenso wenig an wie die angeprangerten Freiheitsrechte.

Die Politik äußerte sich erfreut über dieses Urteil. So habe das Gericht "für Rechtssicherheit gesorgt und deutlich gemacht, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag nicht um eine verkappte Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). "Vielmehr sei der Rundfunkbeitrag als Vorzugslast ausgestaltet und auch insoweit gerechtfertigt, als er den so genannten nicht privaten Bereich erfasse. Denn auch die Wirtschaft und die öffentliche Hand profitieren von der Möglichkeit, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen."

Beendet ist der Streit um den umstrittenen Rundfunkbeitrag damit allerdings mitnichten. Bereits am Donnerstag verhandelt der bayerische Verfassungsgerichtshof in München einen ähnlichen Fall, in dem ein Anwalt sowie die bekannte Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben haben. Da Rossmann landesweit Beschäftigte in vielen Fillialen hat, muss man derzeit eigenen Angaben zufolge einen Rundfunkbeitrag von etwa 280.000 Euro zahlen. Gäbe es nur einen zentralen Standort, beliefe sich die Zahl lediglich auf etwa 39.000 Euro, also gerade einmal rund 14 Prozent des tatsächlichen Werts.
13.05.2014 12:40 Uhr  •  Manuel Nunez Sanchez Kurz-URL: qmde.de/70699