Die AGF veröffentlicht seit einiger Zeit Quoten der Abrufdienste – und da ist Heidi mit ihren Mädels die große Gewinnerin. Danach kommen zwei Comedys des ZDF.
Seit einigen Monaten misst die AGF auch die Internet-Quoten der großen teilnehmenden Sender. 2016 soll dieses Ranking durch den Einstieg der Plattform YouTube noch weiteres Gewicht bekommen – dann eventuell werden die Daten auch mit weniger Zeitverzug zur Verfügung stehen. Derzeit vergehen meist um die zehn Tage, ehe die Quotenmesser die Daten aktualisieren. So gibt es nun Daten von der letzten April-Woche, die erstaunliches zeigen. So führt das ProSieben-Format
«Germany’s Next Topmodel» die Liste mit weitem Abstand an. Der erste Teil aus der elften Episode der Staffel (Glatzenshooting) wurde demnach rund 347.000 Mal abgerufen. Die Red Seven-Produktion führt in Kalenderwoche 17/2015 somit mit weitem Vorsprung.
Auf Platz zwei liegt ein ARD-«Tatort» („Niedere Instinkte“) mit knapp 200.000 Abrufen. Dahinter die von Oliver Welke moderierte
«heute-Show», deren Ausgabe vom 24. April auf rund 170.000 Online-Views kam. Platz vier belegt die Champions-League-Übertragung der Woche, direkt gefolgt von einer Ausgabe der ARD-Telenovela
«Sturm der Liebe», die rund 120.000 Mal angesehen wurde. Die ist online richtig stark, hat dort mehr Zuschauer als zum Beispiel «Berlin – Tag & Nacht». Jeder Folge der Woche holte sich mehr als 110.000 weitere Fans an Bord.
Ebenfalls toll: Jan Böhmermanns
«neo Magazin Royale», das somit in den Top 10 liegt. Die Show hat online in etwa genau so viele Zuseher wie bei der TV-Premiere (ZDFneo). In besagter Woche waren es knapp 100.000. Das erfolgreichste RTL-Format war
«DSDS» mit rund 87.000 Abrufen bei RTL Now. Gute Nachrichten auch für die sonst so gebeutelte ARD-Serie «Verbotene Liebe», die Ende April auf fast 100.000 Abrufe kam, was fast ein Zehntel des TV-Publikums ist.
Die in den Hitlisten dargestellten Abrufzahlen der einzelnen Angebote sind die Abrufe aus Deutschland für das ausgewiesene Angebot in der jeweiligen Kalenderwoche. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass ab dem ersten Tag mit Nutzung in der jeweiligen Kalenderwoche sechs weitere Tage in die Leistungsermittlung mit einfließen – also auch Tage der Folgewoche, wenn ein Format im TV zum Beispiel samstags seine Premiere feierte.