Rechtsstreit um RTLs «Winnetou»-Remake

Der Karl-May-Verlag geht juristisch gegen den RTL-Dreiteiler vor: Die Filme des Privatsenders dürfen nicht unter den vorgesehenen Titeln auf Sendung gehen.

Alles halb so wild!

Vereinzelt suggerieren Boulevardmedien, die RTL-Filme dürften gar nicht auf den Namen "Winnetou" zurückgreifen. Dies war jedoch nicht Bestandteil der Klage oder des Urteils: Dem Verlag ging es im Rechtsstreit lediglich um die Verwendung (respektive Nicht-Verwendung) geschützter Romantitel. Der RTL-Apachenhäuptling darf also sehr wohl weiter Winnetou heißen.
Wenn RTL im kommenden Jahr den lang angekündigten «Winnetou»-Dreiteiler ausstrahlt, dann nicht unter den Titeln, die der Privatsender und die verantwortliche Produktionsfirma Rat Pack vorgesehen haben. Dafür hat der Karl-May-Verlag gesorgt: Dieser hat die Justiz eingeschaltet, um sich auf sein Titelschutzrecht zu berufen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem klagenden Verlag nun Recht gegeben: Die Handlung in den Drehbüchern zur RTL-Eventfilmreihe weiche so gravierend von den Romanvorlagen ab, dass sie sich nicht weiter als Verfilmung der Romane bezeichnen ließe, an deren Titel sie sich nach den ursprünglichen Plänen der Verantwortlichen bedienen sollten.

RTL und Rat Pack hatten demnach vor, ihre drei Filme «Winnetou und Old Shatterhand», «Winnetou und der Schatz im Silbersee» und «Winnetous Tod» zu betiteln. Wie der ‚Spiegel‘ das noch nicht rechtskräftige Gerichtsurteil zusammenfasst, bestünde aufgrund der großen Differenzen zwischen Buchvorlage und Film-Drehbuch eine Verwechslungsgefahr, würden so unterschiedliche Werke dieselben Titel verwenden. Daher müssen die in Kroatien gedrehten Fernsehfilme auf neue Titel zurückgreifen, die nicht vom Karl-May-Verlag genutzt werden.

Da sich die Filmemacher bei der Drehstartankündigung damit rühmten, eine zeitgemäße Neuinterpretation zu wagen, die vom Austausch kultureller Werte handelt, dürfte diese juristische Schlappe aber gar nicht einmal solch einen Tiefschlag darstellen: Eigenständige Filme letztlich mit eigenen Titeln zu versehen, könnte vielleicht auch vor Fan-Backlash schützen, denen die Neuverfilmungen nicht nostalgisch genug sind.
24.12.2015 13:54 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/82812