Wer darf die Fußball-Bundesliga ab 2017 zeigen? Bis zum Sommer will die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Rechte für vier Spielzeiten, also bis 2020/2021, an den Mann gebracht haben. Glaubt man einem Bericht des
Handelsblatt, dann hat das Kartellamt in die Ausschreibungsregularien nun in der Tat eine so genannte „No Single Buyer Rule“ schreiben lassen. Eine solche Einschränkung bei der Rechtevergabe ist in England schon seit einigen Jahren üblich. Sie soll Monopole verhindern und besagt, dass die Live-Rechte nicht nur bei einem Unternehmen landen dürfen. In Deutschland könnte es aber auf eine salomonische Lösung hinauslaufen.
Stimmt der
Handelsblatt-Bericht, dann werden die Pay-TV-Rechte, um die wohl Sky und Telekom/Constantin buhlen, im Pay-TV-Bereich auf fünf Pakete der ersten Liga aufgeteilt. Soll für diese fünf Pakete ein einziger Anbieter den Zuschlag bekommen, würde automatisch ein zusätzliches Rechtepaket entstehen. Dieses Paket würde dann 68 Spiele pro Saison umfassen; zwei eines jeden Spieltags. In der Regel wäre das eine Samstags- und eine Sonntagspartie.
Der Clou: Hier würden dann nur die OTT- und mobile-Rechte ausgeschrieben werden, was das Paket vor allem für junge Anbieter wie Amazon, Yahoo und natürlich auch die Telekom attraktiv macht. Nicht enthalten ist der klassische Verbreitungsweg, den somit weiterhin Sky erwerben könnte. Somit wäre auch kein Kunde bezwungen, sich neue Hardware anzuschaffen, der das nicht möchte. In trockenen Tüchern ist das alles noch nicht. Derzeit läuft zu der „Paketierung“ eine Marktbefragung, die ergeben soll, wie attraktiv die aktuellen Pakete sind. Ziel der DFL ist es, um die eine Milliarde Euro pro Saison aus den Fernsehrechten zu erlösen und somit gegenüber den Engländern ein bisschen aufzuholen.