Im ersten Halbjahr 2016 gab es keine Werbung, die mehr Leute aufbrachte als Atze Schröders Bratwurst anpreisende Gina-Lisa-Lohfink-Attacke.
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Sexy ist nicht gleich sexistisch. Der Werberat sagt: Sexistisch oder herabwürdigend ist es dann, wenn eine Person nicht mehr als eigenständiges Subjekt dargestellt wird. Also wenn zum Beispiel eine Frau nicht mehr als eigenständige Persönlichkeit abgebildet, sondern ohne Selbstbewusstsein und innere Stärke vorgeführt wird. [...] Es kommt darauf an, wie jemand dargestellt wird, also in welcher Pose. Die so genannte Pornografisierung der Gesellschaft findet nicht in der Werbung statt.
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Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, in 'werben & verkaufen'
Der Deutsche Werberat zieht ein Zwischenfazit zum Jahr 2016, und dies beinhaltet eine zweifelhafte Ehre für Atze Schröder und die Geflügelfleisch-Marke Wiesenhof. Denn von 1.545 Beschwerden, die im ersten Halbjahr beim Werberat eingegangen sind, adressierten über 1.000 den
kontroversen Bratwurst-Werbespot, in dem Komiker Atze Schröder das Wiesenhof-Grillgut mit zweideutigen Kommentaren lobpreist und obendrein einen leichtsinnigen Seitenhieb auf Gina-Lisa Lohfink vom Stapel lässt.
Wiesenhof und Schröder haben sich bereits für den vom Werberat beanstandeten Spot und dessen Attacken auf das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer entschuldigt. Auch ein Großteil der weiteren Beschwerden zielte auf geschlechterdiskriminierende Werbung. 147 Fälle solcher Vorfälle wurden gemeldet – ein Anstieg von 39 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 37 dieser Motive wurden daraufhin geändert oder ganz aus dem Verkehr gezogen, elf weitere öffentlich gerügt.
In 99 Fällen erachtete der Werberat die Beschwerden jedoch als unbegründet – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Wie der Werberat festhält, seien die Menschen wegen der öffentlichen Debatte über die Aufgaben dieser Institution rascher als bislang gewillt, Beschwerden einzureichen – wodurch jedoch auch viele Werbemaßnahmen angefeindet werden, die schlicht verführerisch, nicht aber entwürdigend dargestellte Frauen beinhalten. Weitere Anlässe für Beschwerden, die beim Werberat eingegangen sind: Diskriminierung von Personengruppen, Ethik und Moral, Gewaltverherrlichung und die Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen.