Neues Moderatoren-Duo für die «Dinner Party»

Marlene Lufen gibt die nächtliche Good-Times-Produktion ab. Die Macher des Sat.1-Formats schrauben mit Jahreswechsel auch ein wenig an ein paar Stellschrauben.

Die Kölner Produktionsfirma Good Times baut ihre nächtliche Sat.1-Sendung «Dinner Party» um. Das Format, das seit Mitte dieses Jahres (mit einer Unterbrechung) von Dienstag auf Mittwoch als Drittsendelizenz um 0.15 Uhr läuft, verliert seine Moderatorin Marlene Lufen. Schon vor einigen Wochen hatte Sylvia Fahrenkrog-Petersen im Quotenmeter.de-Interview Änderungen auf dieser Position angekündigt. Damals noch nicht klar war, dass Lufen das Projekt komplett verlassen wird. Ganz offenbar soll nun aber mit frischem Wind ins kommende Jahr gestartet werden. Die Sendung, die künftig «Dinner Party – Der Late Night Talk» heißen wird, bekommt gleich zwei Gastgeber, die sich jeweils abwechseln werden.

Unter diesen ist mit Oliver Pocher auch ein bekanntes Gesicht. Pocher moderierte für Sat.1 schon mehrere Shows, darunter eine Late-Night-Show und «Mein Mann kann». Zuletzt trat er häufiger für Sport1 auf. Zweite im Bunde wird die bisher vor allem aus dem Radio bekannte Ariana Baborie von Kiss.FM. Ebenfalls neu: Ab 2018 wird die «Dinner Party» mit Studiopublikum in Köln produziert. Und auch wenn aktuell schon Aufzeichnungen für die neue Staffel laufen, sei bei bestimmten Anlässen oder wenn es das Geschehen verlangt auch mal Live-Sendungen denkbar.

Ins neue Jahr starten wird man mit einer Sendung, in der Astrologen darüber sprechen sollen, was uns in 2018 erwarten wird. Sie läuft in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar um 0.15 Uhr. Die langfristige Zukunft um das Format ist übrigens noch nicht gesichert. 2017 gab es einen Rechtsstreit gegen die Drittsendelizenzen, den Sat.1 in erster Instanz gewann. Deshalb lief die Sendung im Herbst auch mehrere Wochen nicht. Erst im November, als das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu Gunsten der Drittsendelizenzen entschied, nahm der Sender die Produktion wieder ins Programm. In letzter Instanz ist aber noch ein Urteil ausstehend.
20.12.2017 10:17 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/97896