Der ORF muss seine Pläne im Bereich Onlinevideo umwerfen: Die KommAustria lehnt einen Antrag des ORF ab, der unter anderem vorsah, einen eigenen YouTube-Kanal für den öffentlich-rechtlichen Sender zu starten. Der Antrag wurde als Teil der ORF-Offensive gestellt, den gebührenfinanzierten Kanal in den sozialen Medien stärker zu positionieren. Zu den Plänen hinter dem ORF-YouTube-Channel zählte es, dort Sendungen zu veröffentlichen, die in der Mediathek des Senders namens 'ORF-TVthek', aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur sieben Tage lang bereitgestellt werden können.
Dieser Ausweichplan wurde abgelehnt, da der ORF so an einen ungerechten Wettbewerbsvorteil gelangen würde, wie KommAustria begründet. Dies widerspräche dem ORF-Gesetz. Die KommAustria reicht dem ORF jedoch in einer Hinsicht die Hand: Sie schlägt vor, die 7-Tage-Regelung der Mediathek zu lockern, was die YouTube-Pläne des ORF überflüssig machen würde.
Nicht nur der YouTube-Kanal des ORF wird zerschmettert, sondern auch ein weiteres Onlinevideo-Vorhaben des öffentlich-rechtlichen Senders: Der ORF möchte das VOD-Portal 'Flimmit' zu einem teils gebührenfinanzierten Dienst umgestalten. KommAustria lehnt dieses Vorhaben ab, da die Nutzerresonanz nicht absehbar sei. "Bei dem vorgelegten Finanzierungskonzept für die neue Videothek bleibe völlig unklar, wie groß der Anteil sei, der aus dem ORF-Programmentgelt einfließen müsste", heißt es darüber hinaus.
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