Nach zwei beim umworbenen Publikum sehr erfolgreich aufgenommenen Ausgaben sank die erste Staffel «Mord mit Ansage» bei Sat.1 auf ein akzeptables Quotenniveau, beim Gesamtpublikum endete die Auftaktseason des Improcomedyformats mit mageren 4,3 Prozent Marktanteil. Womöglich wird das Format keine Möglichkeit erhalten, seine Quotenbilanz zu verbessern – nicht aber, weil sich Sat.1 mit etwas Abstand nun doch wegen dieser Werte gegen eine Fortführung entschieden hätte. Die Zukunft von «Mord mit Ansage» ist in Gefahr, weil der Privatsender eine Unterlassungsklage erhalten hat.
Die Klägerin: Maike Tatzig. Die Schöpferin der Improcomedy «Schillerstraße» hat laut Informationen des Medienportals 'DWDL' beim Landgericht München I eine Unterlassungs- sowie eine Schadenersatzklage eingereicht. Sie wirft Sat.1 vor, das von ihr erdachte Format, das von 2004 bis 2011 zu teils immensem Erfolg bei dem Sender lief, auszubeuten. Während Sat.1 «Mord mit Ansage» als eigenständige, neue Sendung erachtet, sieht Tatzig in dem Format einen Verstoß gegen das Urheber-, Vertrags- und Wettbewerbsrecht.
Laut 'DWDL' fordert Tatzig, dass Sat.1 die bereits angekündigte Produktion weiterer Folgen unterlässt und das Format nicht weiter ausstrahlt. Zudem erklagt sie ein Schadensgeld für die erste, vierteilige «Mord mit Ansage»-Staffel und ein Ordnungsgeld in der Höhe von 250.000 Euro. Gemäß Informationen von 'DWDL' versuchte Tatzig im März noch, eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung mit der ProSiebenSat.1-Gruppe zu erzielen, die Anwälte der Senderfamilie hätten allerdings keine Grundlage für die Forderungen der Autorin und Produzentin gefunden.
Eine Sendersprecherin lässt sich von 'DWDL' indes zitieren: "Zwischen Sat.1 und Maike Tatzig gibt es einen außergerichtlichen Schriftverkehr, in dem Maike Tatzig bestimmte Ansprüche wegen angeblicher Ähnlichkeit von «Mord mit Ansage» und «Schillerstraße» erhebt, die von uns juristisch geprüft und abgelehnt wurden. Von einer Klage von Maike Tatzig gegen Sat.1 wissen wir bisher nichts und äußern uns im Übrigen auch nicht zu laufenden Auseinandersetzungen."
Es gibt 3 Kommentare zum Artikel
16.05.2018 11:49 Uhr 1
Natürlich bedienen sich beide Formate mit geheimen Aufforderungen, die die Mitspieler über Ohr mitbekommen, aber in anderen Bereichen ist es doch eine ziemlich eigenständige Weiterentwicklung. Außerdem ist etwas Zeit ins Land gegangen, Tatzig konnte von ihrer Idee profitieren. Ich sehe die Kopie nicht so stark wie ihr Anwalt.
Da würde sich die Frage stellen, ob man nach der ersten Quizshow mit vier Antwortalternativen eine andere Quizshow mit vier Antwortalternativen machen darf, die nach einem anderen Spielprinzip funktioniert. Die Tatzig hat ein neues Genre erfunden.
16.05.2018 18:10 Uhr 2
16.05.2018 20:28 Uhr 3
(Den Einflüsteterer hatte es schon bei Tv Total mit Raab gegeben.)
Für mich wäre es eine Weiterentwicklung.
Bei anderen Programmen hätte ich mehr Schwierigkeiten echte Unterschiede zu finden, beispielsweise
Kaum zu glauben und I've got a secret.
Wenn man sich das Paula-Urteil anschaut, wird es verdammt schwierig.