Vorläufiges Ende eines Streits? Das Landgericht in Köln hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung aufgehoben, über die die bisherigen Chefs von Brainpool, Jörg Grabosch (Bild) und Andreas Scheuermann, die Geschäfte des Unternehmens noch weiter leiteten. Seit Monaten gibt es einen Führungsstreit zwischen den Brainpool-Gründern und dem neuen Eigentümer, der Banijay Group. Peter Langenberg, COO der Banijay Group, wird die Brainpool-Gruppe von nun an als alleiniger Geschäftsführer führen. Langenberg wird das Unternehmen, neben seinen Aufgaben als COO der internationalen Gruppe, interimistisch und gemeinsam mit dem Managementteam bis zur Ernennung eines neuen Geschäftsführers leiten.
Peter Langenberg, COO Banijay Group: „Nach einigen Monaten der Ungewissheit ist es heute nun zu einer für uns positiven Entscheidung bezüglich der Geschäftsführung und für die Zukunft von Brainpool gekommen. Leider haben wir es nicht geschafft, uns in diesem Zeitraum mit Andreas Scheuermann und Jörg Grabosch außergerichtlich zu einigen. Wir danken ihnen jedoch für die langjährige Arbeit als Geschäftsführer von Brainpool." Für Grabosch dürfte dieser Donnerstag als sehr trauriger Tag in die Geschichte eingehen – er muss die Arbeit bei seinem Baby beenden. CEO von Banijay in Deutschland ist Marcus Wolter, einst bei ProSiebenSat.1 angestellt und bis vor Kurzem Chef von Endemol Shine Germany. Neben dankenden Worten in Richtung Grabosch und Scheuermann erklärte er: „Wir hatten uns gewünscht, einen gemeinsamen Weg zu finden, doch leider ist dies bisher nicht gelungen. Nun gilt es, eine gute und einvernehmliche Zusammenarbeit unter den Gesellschaftern zu gewährleisten. Im Sinne von Brainpool, seinen Mitarbeitern, Gesellschaftern und Partnern ist es nun an der Zeit, nach vorne zu schauen und die Zukunft zu gestalten." Brainpool produziert unter anderem «Schlag den Henssler», sowie zusammen mit anderen Firmen die Luke-Shows in Sat.1. Grabosch und Scheuermann bleiben Brainpool nach dieser Entscheidung nur noch als Gesellschafter verbunden.
Eine einstweilige Verfügung gegen die Übertragung der Brainpool-Geschäftsanteile von Stefan Raab auf Banijay hat das Landgericht Köln übrigens aufrecht erhalten. Dagegen will Banijay nun vorgehen. Somit wird dann über das Verfügungsverfahren in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Köln im Herbst endgültig geurteilt. „Banijay ist zuversichtlich, dass dann auch dieser Teil in ihrem Sinne entschieden wird“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
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