Der Rundfunkbeitrag bleibt ein umstrittenes Thema, mit dem sich längst auch die Justiz auseinandersetzen muss. Für die Gegner des gebührenfinanzierten Rundfunks bahnt sich im Zuge dessen eine weitere Niederlage an, denn nachdem sie bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind, scheint auch der Europäische Gerichtshof dieser Rechtsauffassung zu folgen. Zumindest Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona äußert in seiner Einschätzung, dass der Rundfunkbeitrag nach der Umstellung auf die geräteunabhängige Erhebung pro Haushalt nach wie vor keine rechtswidrige staatliche Beihilfe sei.
Damit ist das endgültige Urteil noch nicht gefallen, in der Regel folgen die Richter jedoch der Auffassung ihres Generalanwalts. Das Landgericht Tübingen hatte zuvor den EuGH darum gebeten, die europarechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Ein endgültiges Urteil ist voraussichtlich erst in einigen Monaten zu erwarten.
Im vergangenen Jahr hatte bereits die Europäische Kommission den Rundfunkbeitrag als "bestehende Beihilfe" eingestuft, die weiterhin Bestand haben dürfe. Der Generalanwalt argumentiert nun ähnlich: Die zuvor bestehende Regelung sei nicht wesentlich geändert worden, weshalb es keiner neuen Genehmigung von Seiten der Kommission bedürfe.
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