Nach Angaben der Sprecherin der Dortmunder Staatsanwaltschaft, Ina Holznagel, ist ein Strafaufschub maximal für vier Monate möglich: "Es gelten jedoch strenge gesetzliche Vorschriften."
Über einen möglichen offenen Vollzug, in dem Speck tagsüber an Dreharbeiten teilnehmen kann, müsste die Vollzugsbehörde in Berlin entscheiden. Das dabei von dem Schauspieler verdiente Geld könnte zur Deckung der Verfahrenskosten und zur Entschädigung der Opfer verwendet werden.