Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass das Vertrauensverhältnis der Gesellschafter zum Geschäftsführer Produktion so nachhaltig gestört ist, dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet werden könne. Da die detaillierte Begründung der fristlosen Kündigung für ein etwaiges arbeitsrechtliches Verfahren besondere rechtliche Bedeutung hat, wird davon abgesehen, mit diesen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt an die Öffentlichkeit zu gehen. Bis auf weiteres wird dem Geschäftsführer Dr. Dieter Frank kommissarisch die Gesamtverantwortung für die Bavaria Film GmbH übertragen. Hinsichtlich der weiteren in den Vorgang involvierten Mitarbeiter bekräftigt die Gesellschafterversammlung ihre Entscheidungen vom 1.7.2005.
Für die Gesellschafter der Bavaria erklärte SWR-Intendant Peter Voß nach der Sitzung: „Mit der sofortigen Trennung von Herrn Prof. Kleine machen wir den Weg frei für einen Neuanfang bei der Bavaria. Zweifellos hat sich Herr Prof. Kleine zahlreiche Verdienste als Geschäftsführer der Bavaria erworben. Obwohl mit seinem Namen große Erfolge verbunden sind, war der heutige Schritt richtig und notwendig. Wir haben aus den Fällen von Schleichwerbung die richtigen Konsequenzen gezogen: Wir haben die Fälle als solche aufgeklärt, wir haben herausgefunden, wie es dazu kommen konnte und Maßnahmen beschlossen, die Schleichwerbung in Zukunft verhindern sollen. Nun haben wir erneut sehr weitgehende personelle Konsequenzen gezogen, was es bei vergleichbaren Fällen so noch nicht gegeben hat. Durch diese Fälle von Schleichwerbung ist uns ein erheblicher Schaden entstanden. Ebenso klar ist aber auch, dass wir uns dem Problem schnell gestellt und die Lehren daraus gezogen haben. Auch wir können nichts ungeschehen machen, aber sehr wohl dafür sorgen, dass es sich nicht wiederholt, und das haben wir getan. Die Gesellschafter der Bavaria bekennen sich zu Ihrem Unternehmen und werden alles tun, um auch künftig den Bestand und den Erfolg der Firma zu sichern und die große Tradition dieses weltweit renommierten Produktionsunternehmens fortzusetzen.“