Die Entscheidung des EuGH gegen das Beschwerdeverfahren des Landgericht Tübingen am heutigen Donnerstag, dass der Rundfunkbeitrag nicht gegen das EU-Beihilferecht verstößt, sorgte in den Senderzentralen von ARD (Berlin) und ZDF (Mainz) für große Freude.
In einem Beschwerdeverfahren gegen die Umstellung auf das neue Rundfunkbeitragsmodell seitens des Landgerichts Tübingen, wurden dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag gestellt. Die Fragen des zuständigen Richters wurden in weiten Teilen für unzulässig erklärt. Des Weiteren stellte der EuGH fest, dass der Rundfunkbeitrag in Deutschland keine Neubeihilfe darstellt, sodass dieser auch nicht von der EU-Kommission genehmigt werden muss. Auch die Befugnis der Rundfunkanstalten, rückständige Rundfunkbeiträge zu vollstrecken, seien Bestandteil der 2007 genehmigten Beihilfe und somit zulässig.
Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich überprüft und festgestellt, dass das 2013 eingeführte Modell der Rundfunkfinanzierung grundsätzlich mit der Verfassung in Einklang steht.
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen."
ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm: "Klarer hätte die Entscheidung des EuGHs nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit." SWR-Justitiar Hermann Eicher, der federführend für die ARD alle juristischen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag betreut, sieht die Reform der Rundfunkfinanzierung damit auch in der juristischen Nachbearbeitung auf der Zielgeraden: "Der Rundfunkbeitrag hat nun auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen und man kann dem Einzelrichter am LG Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat.“
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