Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wird in diesem Jahr voraussichtlich zum ersten Mal Live-Übertragungen von Urteilsverkündungen im Gerichtssaal zulassen. Ende März wird darüber entschieden, ob die Fernsehkameras in der Entscheidung über Gebühren für einen Polizeieinsatz bei einem Fußballspiel im Saal aufgestellt werden dürfen. Mehrere Sender meldeten bereits ihr Interesse bei Gerichtspräsident Klaus Rennert an.
Dass so etwas überhaupt möglich ist, ist einer Entscheidung des Bundestages aus dem Jahr 2017 zu verdanken. Damals beschloss die Abgeordneten, dass Urteilsverkündungen aus den obersten Gerichten, also etwa dem Bundesgerichtshof (BGH) oder dem Bundesverfassungsgericht, mit vorhandener Genehmigung live ins Fernsehen und Internet übertragen werden dürfen. Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung dürfen sogar komplett aufgezeichnet werden.
Das Ziel der neuen Öffnung ist es ein realistischeres Bild der Justiz wiederzugeben und auf die neuen Entwicklungen in der Medienwelt zu reagieren. Seit 1964 waren Rundfunkaufnahmen aus den Gerichtssälen verbannt worden, bis 1998 eine Ausnahme für das Bundesverfassungsgericht gemacht wurde. Nun ist es für die Übertragungsstationen erlaubt auch aus dem BGH, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesfinanzhof zu senden, wenn es der vorsitzende Richter gestattet. In den USA sind Übertragungen aus den Verfahren übrigens längst üblich. In den nächsten Tagen wird sich dann entscheiden, ob die Urteilsverkündung aus dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum ersten Mal live im Fernsehen zu sehen sein wird.
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