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Haben Kontrollorgane versagt? ARD-Chef distanziert sich von Vorwürfen

von  |  Quelle: ARD
Die ARD hat die von einem ehemaligen Mitarbeiter des Saarländischen Rundfunks aufgestellten Behauptungen in der aktuellen Ausgabe der "Hörzu" zurückgewiesen. Die Darstellung von Martin Buchhorn, wonach die Direktoren, die Intendanten und selbst die Kontrollorgane der ARD-Anstalten von illegalen Machenschaften gewusst und nichts dagegen unternommen hätten, sei ganz entschieden zurückzuweisen, schrieb der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber in einem Brief an die "Hörzu"-Chefredaktion. Dass eine so renommierte Programmzeitschrift solche schwerwiegenden Vorwürfe ohne Nachfrage bei den Betroffenen veröffentliche und damit die Grundregeln einer professionellen journalistischen Arbeit missachte, sei bedenklich.




Wörtlich schrieb Gruber an die Zeitschrift aus dem Hause Springer: "Wie auch Ihre Mitarbeiter wissen, widerspricht es dem journalistischen Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen. Um dies zu verhindern, gehört zu einer guten Geschichte immer auch eine gründliche und faire Recherche."

Diese elementare Grundregel des journalistischen Anstands sei von der "Hörzu" beim Abdruck des Interviews missachtet worden. Das Gespräch bezeichnete er als "Sammelsurium aus wahrheitswidrigen und ehrverletzenden Behauptungen über die ARD und deren Protagonisten".

Gruber: "Dass sich ausgerechnet Deutschlands älteste Programmzeitschrift eines vermeintlichen Kronzeugen bedient, der wegen seiner branchenweit bekannten Unzuverlässigkeit bereits 2002 vom Saarländischen Rundfunk von seiner redaktionellen Verantwortung entbunden wurde, ist die freie Entscheidung der "Hörzu"-Redaktion. Wenn sich diese jedoch mit einer so schillernden Persönlichkeit einlässt, muss Sie auch die andere Seite zu Wort kommen lassen. Die Hörzu hätte also zumindest eine Stellungnahme des Saarländischen Rundfunks zu den Behauptungen von Herrn Buchhorn einholen müssen. Auch ein Anruf bei der ARD-Geschäftsführung wäre angesichts der hanebüchenen Vorwürfe bei der Wahrheitsfindung sicher hilfreich gewesen."

Dem Saarländischen Rundfunk bescheinigte Gruber eine vorausschauende Personalpolitik. "Dass sich das Haus schon im Jahr 2002 von einem Mitarbeiter getrennt hat, der erst heute zugibt, aktiv Schleichwerbung betrieben zu haben, spricht für das gute Gespür der Kollegen in Saarbrücken." Ebenso richtig sei auch die Entscheidung des SR-Intendanten Fritz Raff, alle «Tatort»-Produktionen von Martin Buchhorn einer gesonderten Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu unterziehen.

Thomas Gruber gibt sich zuversichtlich: "Wir bleiben bei unserem Kurs. Bei jedem Hinweis auf Schleichwerbung in unseren Programmen werden wir alles tun, um die Vorgänge umfassend aufzuklären."

Update! In einem Schreiben an den ARD-Chef erklärte nun "Hörzu"-Chefredakteur Thomas Garms: "Bei dem Beitrag handelt es sich um ein Wortlaut-Interview, das nicht zwingend die Meinung der Redaktion wiedergibt. Zu Wort kam mit Martin Buchhorn ein ehemals leitender Mitarbeiter der ARD, der seine persönliche Meinung, Beobachtung und Arbeitspraxis schildert. Diese Aussagen decken sich mit den Schilderungen verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des Informantenschutzes nicht öffentlich machen."

Weiter erklärt Garms: "Es entspricht der gängigen journalistischenPraxis, bei solchen Interviews nur eine Seite zu Wort kommen zulassen. Mit der Diskreditierung von Herrn Buchhorn wird man ausmeiner Sicht der Sache nicht gerecht."

Laut einer am Freitagabend veröffentlichten Pressemitteilung bit die "Hörzu" der ARD in dem Schreiben an, per Interview Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen.

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