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Privater Rundfunk gegen 'Olympia digital total' bei ARD und ZDF

von  |  Quelle: VPRT
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat die von den Chefs der Staats- und Senatskanzleien getroffene Entscheidung, eine erneute vollständige Umwidmung der digitalen Infokanäle bei ARD und ZDF während der kommenden Olympischen Winterspiele zu unterbinden, begrüßt. "Digitale Platzhalterprogramme, die immer wieder zu Sportkanälen mutieren, darf es nicht geben", kommentierte der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz (Foto), die Entscheidung der Länder. "Ein gebührenfinanziertes 'Olympia digital total' ist damit vom Tisch".

Der VPRT hatte sich bereits im Rahmen der Änderung des letzten Rundfunkstaatsvertrages gegen eine willkürliche Austauschmöglichkeit im digitalen Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten gewandt. ARD und ZDF hatten bei den Sommerspielen 2004 in Athen ihre digitalen Programmangebote temporär zu Sportkanälen umfunktioniert. "Die Länder haben mit ihrer Entscheidung klar bestätigt, dass die Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages durch ARD und ZDF nicht mit dem Ziel der Digitalkanäle konform geht", so Doetz in Berlin. "Wenn schon auf Kosten des Gebührenzahlers flächendeckend Rechte erworben werden, müssen zumindest vernünftige Sublizenzierungsmodelle zu akzeptablen Konditionen mit Privaten gefunden werden".

Auch dem von der ARD vorgeschlagenen Modell, die Ermittlung der Rundfunkgebühr künftig an die Steigerung des allgemeinen Lebenshaltungsindex zu koppeln, wurde zunächst nicht gefolgt. "Der Plan der ARD-Anstalten, einen automatischen Gebührenerhöhungsmechanismus durch die Drohung mit einer Verfassungsbeschwerde zum letzten Gebührenerhöhungsverfahren durchzusetzen, ist damit gescheitert", so Doetz.

Voraussetzung für die Festsetzung der Rundfunkgebühr muss aus Sicht des VPRT wie bisher die Feststellung eines konkreten Bedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sein. Dieser habe sich am Auftrag der Anstalten zu bemessen, der durch die Medienpolitik zu definieren sei. Das gelte demnach "in besonderem Maße" für die "fraglichen Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten" in den Bereichen Neue Medien und Mobile Dienste, teilte der Verband am Freitag mit.

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