Es herrscht dicke Luft zwischen der Monopolkommission des Bundes, dem Bundeskartellamt und der Deutschen Fußball Liga (DFL), denn die vergangene Rechteausschreibung sei am 20. März 2020 erneut gebilligt worden, obwohl die Interessen an Vielfalt nicht gewahrt wurden. Generell fehle es an Vielfalt am Markt und es herrschten große Absprachen zwischen der Fußball-Liga und der Fußball-Anbieter.
Weiterhin sieht die Monopolkommission ein Wettbewerbsproblem darin, dass ein Anbieter alle Rechte an der Bundesliga erwerben könnte. „Ein Alleinerwerb führe zu einer Verknappung der Rechte mit dem Ziel der Abschöpfung der maximalen Zahlungsbereitschaft“, heißt es in dem Bericht. Die einzelnen Pakete, die die Spiele am Freitag und Sonntag beinhalten, die Spiele am Samstagnachmittag, die Konferenzübertragung sowie die Top-Spiele, wurden kritisiert. Zum einen werden „die Pakete sequenziell vergeben“, die DFL kann die Vergabe selbst festlegen. Ein Dorn im Auge der Monopolkommission ist auch die Grundlage, dass die Pakete kein Alleinerwerbsverbot enthalten. Die DFL entscheide allein, welche Pakete des Erstwerbers die Exklusivität verlieren. Für die übernächste Saison teilen sich Sky und DAZN die Spiele auf, damit erhofft sich die DFL höhere Erlöse.
Auch die Zentralvermarktung stehe in der Kritik, obwohl die Europäische Kommission die Zentralvermarktung geprüft und gebilligt habe. „Ein Missbrauch könnte sich insbesondere aus der Mengenbeschränkung durch ein Vermarktungsmodell ergeben, in dem Rechte durch einen Upstream Monopolisten exklusiv vergeben werden“, teile die Monopolkommission mit. Man äußerte scharfe Kritik an den schwachen Auflagen: Während Sky ein Wechsel der Streaming-Geräte stark limitiert, ist das bei DAZN nicht der Fall. Auch der Zwang einer Sky-App steht im krassen Widerspruch mit der Übertragung im Browser von DAZN. Bei der Monopolkommission ist man sich sicher: „Das dürfte zumindest ein Teil der vom Bundeskartellamt aufgeführten technischen Beschränkungen des Sky-Angebotes dazu dienen, die gleichzeitige Nutzung eines einzelnen Abonnements durch mehrere Nutzer zu erschweren. Eine solche Limitierung dürfte aber eher der Sicherung eines bestimmten Preisniveaus dienen.“
Für die kommende Ausschreibung möchte die Monopolkommission, dass Entscheidungen in Richtung des Fans getroffen werden. Man könne sich vorstellen, dass die Pakete nach Mannschaften ausgeschrieben werden. „Tatsächlich birgt eine Fokussierung auf die bloße Aufteilung der Rechte an mehrere Bieter die Gefahr, dass Verbrauchervorteile verloren gehen, Wettbewerb ausgeschlossen wird und es kumuliert zu höheren Preisen kommt“, teilte die Monopolkommission mit und verweist darauf, dass stattdessen ein Duopol entstanden ist.
Man äußerte sich, dass der Preis für den Kunden gegenüber eines Monopolisten gestiegen sei. Daher wünschte man sich aus Sicht der Zuschauer Angebote, die zu geringeren Preisen führen. „Im Wesentlichen hat Sky Übertragungsrechte für die Spiele am Samstag, DAZN Übertragungsrechte für die Spiele am Freitag und Sonntag erhalten. Es ist unklar, ob bei der erfolgten Aufteilung der Pakete die Austauschbarkeit oder die Komplementarität aus Sicht der Zuschauer überwiegt“, so kritisiert die Monopolkommission die Rechtevergabe. „Für eine eher komplementäre und damit für die Verbraucher nachteilige Aufteilung könnte sprechen, dass der Fan eines bestimmten Vereins die Spiele seines Vereins weder durchgehend noch überwiegend durch das Angebot von Sky oder DAZN abdecken kann.“
Selbst das Pick-Recht sei für die Monopolkommission ein Dorn im Auge. „Diese erlauben es dem Erwerber eines Paketes, auf die Ansetzung der Spiele eines Bundesligaspieltages Einfluss zu nehmen.“ Die Monopolkommission wisse, dass es durch die geforderte Wettbewerbsvielfalt zu sinkenden Preisen kommen werde. „Weil die Durchsetzung des Kartellrechts zu geringeren Vermarktungserlösen der Vereine führen kann, können diesen im Wettbewerb mit Teams anderer Ligen Nachteile entstehen, z. B. auf dem internationalen Spielermarkt“, heißt es in dem Bericht. Daher empfehle man der Europäischen Kommission, die Fälle zu untersuchen und gegebenenfalls entsprechende Leitlinien zu erlassen.
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