Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und der Linux-Verband haben ihre juristische Auseinandersetzung trotz ihrer unterschiedlichen Rechtsauffassungen beigelegt. In dem Rechtsstreit ging es darum, ob die Einblendung des Logos sowie des Namens der Firma "Microsoft" in Wahlgrafiken zulässig ist.
Damit sei laut NDR auch die juristische Auseinandersetzung, die teilweise gerichtlich ausgetragen, aber nicht entschieden worden war, trotz unterschiedlicher Auffassungen vorbei.
Einen Anlass für die Beilegung bietet die Beendigung der Kooperation von "Infratest dimap" mit "Microsoft" im Zusammenhang mit der ARD-Wahlberichterstattung. Die ARD wird in Wahlgrafiken bei zukünftigen Landtags-, Bundestags- und Europawahlen "Microsoft" als technischen Dienstleister nicht mehr nennen. Der NDR hat in der ARD die Federführung für den Wahlberichterstattungsvertrag mit "Infratest dimap".