Die ZABA möchte Menschen mit barrierefreien Angeboten Hilfestellung bei der Nutzung von Medien geben. Die Seiten der ZABA sind in Leichter Sprache verfügbar, verfügen über Videos mit Gebärdensprache und eine Vorlesefunktion für Nichtleser*innen und Personen mit Leseschwäche. Die Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache wurden vom NDR, Federführer für barrierefreie Angebote in der ARD, beigesteuert.
Neben Informationen möchte die ZABA Nutzern die Möglichkeit eröffnen Barrieren in der Mediennutzung zu melden und entsprechende Beschwerden an die Sender weitergeben. Diese Hinweise können sich auf öffentlich-rechtliche und kommerzielle Medienangebote im Rundfunk und audiovisuellen Spektrum beziehen. Eva-Maria Michel, Vorsitzende der Juristischen Kommission der ARD, zeigt sich von dem Start des neuen Angebots angetan. Sie sieht die Barrierefreiheit als wichtigen Teil der Medienangebote. Sie erkennt, dass trotz großer Fortschritte noch viel Arbeit vor ihr und der ARD liegt und die ZABA ein wichtiges Instrument auf diesem Weg ist.
Beschlossen wurde die Gründung der ZABA am 13. Mai 2020 unter Führung der Rundfunkkommissionen der Länder. ARD, ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle und die Landesmedienanstalten wurden gebeten sich um die Einrichtung einer zentralen Stelle zu verständigen. Federführung bei der Erstellung der Website www.barrierefreie-medien.info hatte das ZDF und die Bremische Landesmedienanstalt. Gehostet wird die Seite von den Medienanstalten und soll den Anforderungen für barrierefreie Angebote entsprechen.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel