
Nicht für Mathias Döpfer, der vor allem die geplanten Ausnahmen zum Anlass seiner Wut nimmt. Laut ihm könnten durch die Umsetzung in geltendes Recht „bis zu tausend Zeichen, kurze Bild- und Tonsequenzen erlaubnisfrei genutzt werden“. Es ergebe sich ein „Plattform-Schutzgesetzt“ und nicht eines, das für fairen Wettbewerb und Vielfalt in der Verlagswelt sorgt. In seinen Ausführungen ging er so weit, die Überlegungen des Justizministeriums als „grob EU-rechtswidrig" zu bezeichnen.
Ginge es nach ihm sollte eine „Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie“ angestrebt werden. Teil der Überlegungen sollten auch Verwertungsgesellschaften sein, damit sich Plattformen nicht durch Einzeldeals dem Recht entziehen könnten. Auch einen Schiedsgericht-Mechanismus nach australischem Vorbild stellt er zur Debatte. Die Zeit sei knapp und das angesprochene Plattform-Schutzgesetz müsse verhindert werden, stellt Döpfer klar. Wer Verlagsinhalte für kommerzielle Zwecke nutzen will, muss zahlen, nur so könne laut ihm Vielfalt und Wettbewerb garantiert bleiben.
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