Die Eilanträge von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio gingen beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem Ziel die angestrebte Beitragserhöhung von 86 Cent zum Jahreswechsel doch noch über die Bühne zu bringen. Nach aktuellem Stand sind diese Anträge jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden und somit bleibt vorerst der Beitragssatz von 17,50 Euro bestehen. Dies bildet wohl nur einen Beschluss auf Zeit, da das Karlsruher Gericht zu einem späteren Zeitpunkt über eine grundsätzliche Erhöhung des Beitrags entscheiden wird.
Die Antragsteller gaben als Argument für ihr Anliegen an, dass ohne eine Erhöhung des Beitrags sich das Programmangebot im Januar verschlechtern würde und so die Rundfunkfreiheit irreparabel verletzt werde. Dieser Argumentation konnten die Verfassungsrichter jedoch scheinbar nicht voll umfänglich zustimmen und so entschieden sie, dass keine ausreichende Begründung vorliege, dass den Antragstellern vor einer endgültigen Entscheidung über den Beitrag schwere Nachteile blühen würden.
Grundsätzlich hatten Anfang des Jahres alle Bundesländer einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro zugestimmt, alle, bis auf Sachsen-Anhalt. Denn in Sachsen-Anhalt verständigte man sich im Koalitionsvertrag darauf, den Beitrag stabil zu halten. Reiner Haseloff, Ministerpräsident der CDU, zog den Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Beitrags zurück, bevor der Landtag darüber abstimmen konnte, wohl um so die zerstrittene Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt zu retten und eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament zu verhindern.
Diesen Vorgang sehen die Rundfunkanstalten um ARD, ZDF und Deutschlandradio als verfassungswidrig an und werben weiterhin mit einer aus ihrer Sicht so nötigen Erhöhung des Beitrags. Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert sich also nichts am Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel, vorerst.
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