Nachdem Ende Dezember der Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent abgelehnt worden war, geriet der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Aufruhr. Das Programm werde darunter leiden, so der Tenor. Nun hat ZDF-Intendant Thomas Bellut den Verwaltungsrat darüber informiert, wie der Sender mit den Mindererträgen beim Rundfunkbeitrag bis zur endgültigen Entscheidung des BVerfG umgehen will.
Durch das Ausbleiben der Gebührenerhöhung sind vorläufig geringere Erträge in Höhe von rund 150 Millionen Euro im laufenden Jahr die Folge. Das Programm bleibt in diesem Jahr dennoch weitestgehend verschont, denn das ZDF möchte durch Einsatz von Rücklagen, Einsparungen und der Verschiebung von Investitionen die Einbußen auffangen. In welcher Form die Einsparungen stattfinden werden, wurde nicht bekannt gegeben.
"Gerade in der Corona-Krise halte ich es für meine Pflicht, die mittelständisch geprägte deutsche Produzentenlandschaft und die Kreativen weiterhin zu unterstützen und das Programm jedenfalls solange wie möglich nicht einzuschränken. Klar ist aber auch, dass ein längeres Ausbleiben der Beitragserhöhung schwerwiegende Folgen hätte", erklärte Bellut. Das heißt im Klartext, dass es im kommenden Jahr 2022 und in den Folgejahren zu Veränderungen kommen werde, sollte die Beitragsanpassung weiterhin ausbleiben. Denn dann würden auch in den drei Folgejahren jeweils 150 Millionen Euro fehlen. Dies könne von rund 75 Prozent durch Reduzierungen im Programm realisiert werden. Laut der ZDF-Mitteilung beträfe dies „überwiegend die fiktionale Auftragsproduktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Lage der Produktionswirtschaft und der Kreativschaffenden“. Weitere Folgen gäbe es für Partnerkanäle und die ZDFmediathek. Dies hätte Auswirkungen auf die Qualität des Programms und die Wettbewerbsfähigkeit des ZDF.
Das Urteil im Eilantrag legte allerdings nahe, dass das ZDF und Co. auf eine Erhöhung des Beitrags hoffen können. Der Eilantrag wurde kurz vor dem Jahreswechsel lediglich deshalb abgelehnt worden, weil keine Dringlichkeit und keine direkten Programm-Auswirkungen festgestellt worden waren. Hierin sollte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil also bestätigt werden. Im Urteil hieß es aber weiter, dass „angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich“. Wann die Verhandlung stattfinden beziehungsweise das endgültige Urteil fallen soll, ist allerdings noch unklar.
Es gibt 6 Kommentare zum Artikel
15.02.2021 20:07 Uhr 1
15.02.2021 20:17 Uhr 2
15.02.2021 20:31 Uhr 3
Gäbe es noch ein regelmäßiges Wetten...dass? dann wäre das so ein Kandidat. Würden die privaten Sender mit Kusshand nehmen und bei so abendfüllenden Shows stören dann Werbepausen noch am wenigsten. ZDF spart, Publikum bekommt Wetten....dass? Produktionsfirma kann weiter Gehälter bezahlen, Konsumgüterindustrie kann die Kauflauen ankurbeln und die privaten Sender würden wieder mehr Relevanz bekommen. Win, Win, Win, Win, Win
Was kostet z.B. eine Helene Fischer Show? Um die muss sich nun wirklich niemand Sorgen machen, die könnte wunderbar auf den Privatsendern laufen.
15.02.2021 22:55 Uhr 4
16.02.2021 09:12 Uhr 5
Es geht ja nur darum, dass sowohl das Publikum weiterhin die Inhalte bekommt und dass die Produktionsgesellschaften Aufträge bekommen.
17.02.2021 16:57 Uhr 6