Nach rund 30 Jahren möchte man beim MDR einige Neuerungen in den bestehenden Rundfunkstaatsvertrag eingliedern. Unter anderem solle sich das Aufsichtsgremium verändern, Vertreter von Migrantenverbänden, LSBTTIQ-Verbänden und der westslawischen Sorben sollen in Zukunft Teil des Gremiums sein. Zudem soll via Staatsvertrag geregelt sein, dass der Anteil von staatsnahen und staatlichen Vertretern nicht zu hoch ausfällt. Diese Änderung im Gremium sind zurückzuführen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014. Hier wurde geurteilt, dass der Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder konsequent begrenzt werden müsse. Im Rundfunkrat beispielsweise sitzen zu zwei dritteln Vertreter der Gesellschaft und nur zu einem drittel staatsnahe Mitglieder.
Verabschieden müssen sich aufgrund der neuen Mitglieder jedoch keine bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates, denn die bisher 43 Mitglieder werden schlicht auf 50 aufgestockt. Diese Vergrößerung des Gremiums fand in der Öffentlichkeit einiges an Kritik. Werner Hahn, Journalist und Jurist, sieht das Anwachsen der Mitgliederzahl im Rundfunkrat als politisches Manöver, welches nur dafür sorgen, dass bisherige Mitglieder ihren Sitz nicht verlieren und gleichzeitig die ein drittel Regel eingehalten werde. Auch die Verteilung der Standorte des MDR über die drei beteiligten Bundesländer (Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen) findet im neuen Staatsvertrag eine Neuerung. Bisher sah der Vertrag vor, dass in allen drei Landeshauptstädten ein Landesfunkhaus zu stehen habe, was bisher auch der Fall war. Sachsen-Anhalt und Sachsen haben jedoch in Leipzig und Halle weitere Standorte, Thüringen nicht.
Diese Ungleichheit wurde von Thüringen moniert und eine Lösung ist im neuen Staatsvertrag nun geregelt. Die MDR-Tochterfirma MDR Media muss ihren Sitz nun ebenfalls in Erfurt haben. Zudem ist geregelt, dass das die Standorte in Thürigen mehr Zuwendungen erhalten, genannt ländergerechte Ressourcenverteilung. Trotz der zusätzlichen Zuwendungen (Geld) äußerte Thüringen bis zuletzt Kritik an der Ressourcenverteilung und behält sich vor, den Vertrag kündigen zu können, wenn das Bundesland in Zukunft nicht noch stärker berücksichtigt werden würde. Trotz aller Kritik stimmte Thüringen als letztes Bundesland dem neuen Staatsvertrag mittlerweile zu. Sachsen-Anhalt stimmte ebenfalls gestern, das Parlament in Sachsen bereits im März zu.
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