Da die Verteilung der Bundeseinnahmen nach Größe der Sendegebiete geordnet wird, reichen der gesetzliche Anteil für kleine Anstalten wie Radio Bremen oder dem Saarländischen Rundfunk, meist nicht aus. Das sollte auch mit dem 2020 beschlossenen 1. Medienänderungsstaatsvertrag verbessert werden, indem die Finanzausgleichsmasse ab 2021 von 1,6 auf 1,7 und ab 2023 auf 1,8 Prozent gesteigert werden soll.
Dazu kam es jedoch nicht, sodass die ARD nun – von sich aus – das Nettoaufkommen der Rundfunkbeiträge von 1,6 auf 1,7 Prozent erhöhte. Das soll jedoch nur als Übergangsregelung fungieren bis der Rundfunkbeitrag von 17,50 auf 18,36 Euro angehoben wird, denn dann soll wieder die ARD Vereinbarung aus dem Jahr 2020 in Kraft treten. Die Gremien der Sender haben dem auch zugestimmt. ARD-Vorsitzender Tom Buhrow sagt dazu: „Wir unterstützen Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk in Solidarität, trotz der aktuellen Situation. Denn de facto ist die ARD zurzeit nicht bedarfsgerecht finanziert.“
Die Intendanten von Radio Bremen und dem Saarländischen Rundfunk sind froh und auch dankbar über die neuen Anpassungen: „Wir freuen uns sehr über diesen solidarischen Kraftakt in der ARD auch in finanziell schwierigen Zeiten. Für den Saarländischen Rundfunk bedeutet dies eine spürbare Reduzierung der Mindereinnahmen, die durch die ausgebliebene Beitragsanpassung bei allen ARD-Anstalten entstehen“, so Thomas Kleist, Intendant des Saarländischen Rundfunks. Yvette Gerner, Intendantin von Radio Bremen ist ähnlich eingestellt und ergänzt: „Die Unterstützung der ARD gerade in Zeiten, in denen alle unter dem Ausbleiben der Beitragsanpassung leiden, ist beeindruckend. Radio Bremen kann seinen Auftrag damit etwas beruhigter bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wahrnehmen, auch wenn wir weiter sparen müssen.“
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