Im Jahr 2018 berichtete das RTL-Mittagsmagazin «Punkt 12» in Bremen über vermeintlich Pädophile, woraufhin sich mehrere wütende Männer zusammenschlossen und den angeblich verpixelt gezeigten Mann zusammenschlugen. Das Opfer der Lynchjustiz befand sich daraufhin zeitweise sogar in Lebensgefahr. Diverse Medien berichteten in den darauffolgenden Tagen von dem Fall und zogen immer wieder Parallelen zu dem Reporterbeitrag von RTL. Die Staatsanwaltschaft Bremen erhob daraufhin Anklage gegen einen Reporter und eine freie Mitarbeiterin des Senders. Diese Anklage wurde nun vom Amtsgericht Breme-Blumenthal abgewiesen und wird nun aus rechtlichen Gründen nicht zur Hauptversammlung zugelassen.
In der Begründung der Nichtzulassungsentscheidung des Amtsgericht heißt es, dass Verantwortung der im Anschluss an die Fernsehausstrahlung eingetretenen Ereignis nicht von den vorsätzlich handelnden „Lynchmob“-Beteiligten auf die Journalisten verschoben werden dürfe. Es sei ohnehin fraglich, ob diese überhaupt eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflicht begangen haben.
Wie der Kölner Sender von Anfang an betont hat, war das Opfer der Selbstjustiz in Bremen zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Berichterstattung von RTL. Dies hatte auch die Bremer Staatsanwaltschaft bestätigt.
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