Der 6-Punkte-Plan
Punkt 1:Die Autorin/der Autor verantwortet das Buch bis zur endgültigen Drehfassung.
Sämtliche Bearbeitungen des Buchs müssen von der Autorin/vom Autor autorisiert werden.
Punkt 2:
Die Autorin/der Autor hat Mitspracherecht bei der Auswahl der Regisseurin oder des Regisseurs. Die Entscheidung über die Besetzung der Regie wird einvernehmlich getroffen.
Punkt 3:
Die Autorin/der Autor wird zu den Leseproben eingeladen.
Punkt 4:
Der Autorin/dem Autor wird das Recht eingeräumt, die Muster und den Rohschnitt zum frühestmöglichen Zeitpunkt sehen und kommentieren zu können. Der Autor/die Autorin wird zur Rohschnittabnahme eingeladen.
Punkt 5:
Die Autorin/der Autor wird bei allen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit
dem Filmprojekt (Pressemitteilungen, Programmhinweise, Plakate etc.) namentlich genannt und zu allen projektbezogenen öffentlichen Terminen eingeladen.
Punkt 6:
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner verpflichten sich dazu, Aufträge zu Buch-Überarbeitungen (Rewrites, Polishing u. ä.) nur anzunehmen, wenn sie sich zuvor mit den aus dem Projekt ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen verständigt haben.
Die Autoren fordern deshalb mehr Mitspracherecht im Entstehungsprozess von Filmen und Serien und erneuern ihre Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen. Der Schulterschluss von VDD und K18 zeige die Entschlossenheit der Autoren, eine längst überfällige Entwicklung nach mehr Zusammenarbeit auf Augenhöhe in Gang zu bringen. Man strebe vertragliche Sicherheit an und ein Ende der Lippenbekenntnisse. In dem offenen Brief heißt es: „Wir werden deshalb einen zwischen VDD, Kontrakt 18 und unseren jeweiligen Anwälten abgestimmten Text-Vorschlag für neue vertragsverbindliche Leitlinien vorstellen und diese Vorschläge zum Gegenstand der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR)-Verhandlungen machen.“
Neben der klaren Forderung stellte man auch eine Frist auf. „Wir fordern Sie auf, uns bis zum 15. Juli darüber zu informieren, wie Sie den Leitlinien rechtsverbindlich Geltung verschaffen wollen – in der ARD und bei den Produzenten.“ Damit bleiben Christine Stobl genau drei Wochen Zeit. Der Grund für den offenen Brief sieht VDD und K18 in aktuellen Evaluierungen, wonach die getroffenen „blumigen Absichtserklärungen“ zur Einhaltung der an K18 orientierten „ARD/Degeto-Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Drehbuchautor/innen“ (Die K18-Leitlinien sind in der Infobox zu sehen) bei Vertragsverhandlungen mit sowohl sendereigenen Justiziaren als auch mit beauftragten Produktionsfirmen benutzt werden, um vertragliche Regelungen zur Mitsprache und -bestimmung verweigert werden. Der formulierte Anspruch, dass die Leitlinien eine klare Marschroute für Vertragsverhandlungen sein sollen, werde „auf breiter Front unterlaufen“. Konkrete Fälle nannte man zwar nicht, bot aber an diese nachreichen zu können und nannte dabei die Landesrundfunkanstalten SWR und BR, sowie die Degeto.
Ein weiterer Dorn im Auge der Verfasser ist es, dass Serien-Schöpferinnen und -Schöpfer im Vor- bzw. Abspann nicht explizit so aufgeführt werden, was ein weiteres Beispiel für die Rückständigkeit der ARD sei. VDD und K18 habe einen sehr differenzierten Katalog zu den neuen Berufsbildern ausgearbeitet, trotzdem orientiere sich die ARD noch „an Standards aus dem rein linearen Fernsehzeitalter“.
Den offenen Brief im Wortlaut gibt es auf der nächsten Seite.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel