Mit cleveren Steuermodellen und Briefkasten-Firmen sparen sich Unternehmen wie Google, Apple & Co. reich. In Frankreich hat man über eineinhalb Jahre debattiert, wie man zumindest bei Amazon Prime Video und Netflix dieses Problem lösen kann. Nun hat die französische Regierung ein Dekret herausgegeben, die „Richtline für audiovisuelle Mediendienste“ (AVMS). Auch die Europäische Kommission war in diesen Prozess beteiligt.
Konkret heißt das, dass Streaming-Anbieter ein Viertel ihres Jahresumsatzes in Frankreich investieren müssen, um Kinofilme bereits nach zwölf Monaten oder weniger ausstrahlen zu dürfen. Derzeit gilt in Frankreich eine 36-monatige Sperrung. Wer 20 Prozent seiner Einnahmen investiert, darf Kinofilme nach zwölf Monaten oder später auszustrahlen. Netflix teilte schon mit, dass man sich mit einem Fünftel der Investitionen abfindet.
Parallel dazu müssen die französischen Industrieorganisationen, Streamer und TV-Gruppen zu einer endgültigen Einigung kommen und ein Abkommen mit der französischen Rundfunkbehörde CSA unterzeichnen, um diese neuen Investitionsverpflichtungen in Stein zu meißeln. Nach dem Dekret müssen Streamer 80 Prozent der 20 Prozent, die sie in französische Inhalte investieren, für audiovisuelle Werke wie Serien, TV-Filme und Dokumentationen verwenden, während die restlichen 20 Prozent – oder 4 Prozent des Gesamtumsatzes der Streamer in Frankreich – in Filme investiert werden müssen, die in die Kinos kommen.
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