Die Betroffenen der Flutkatastrophe sollen mit Begünstigungen beim Rundfunkbeitrag schnell und unbürokratisch entlastet werden. Auf diesen Entschluss haben sich die ARD, das ZDF sowie das Deutschlandradio geeinigt. So soll es nun allen Rundfunkbeitragszahlenden, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kfz aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind, gestatten sein, sich vom Beitragsservice abzumelden.
Sollte die Wohnung, Betriebsstätte oder das Kfz nur vorübergehend unbenutzbar sein, so besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür genügt bereits ein kurzer Anruf bei dem Beitragsservice. Wenn die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz jedoch völlig zerstört wurden und auch in Zukunft nicht mehr zu gebrauchen sind, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann somit umgehend abgemeldet werden. Dazu genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice. In beiden Fällen ist ein Nachweis nicht nötig, jedoch prüft der Beitragsservice auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich um eine potenziell betroffene Adresse handelt.
Eine Abmeldung muss auch nicht sofort geschehen, der Beitragsservice hat hierfür eine Frist von sechs Monaten gewährt, in denen rückwirkend zum 1. Juli 2021, eine Abmeldung des Beitragskontos möglich ist. Das bedeutet, dass Geschädigte also bis Ende des Jahres Zeit haben, sich beim Beitragsservice zu melden, um mögliche zu viel gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen. Der Beitragsservice der ARD, ZDF und des Deutschlandradios versichert allen Betroffenen der Flutkatastrophe eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen.
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