
Dem Evangelischen Pressedienst teilte ein ARD-Sprecher am Donnerstag mit, dass man Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend machen werde. Ein ZDF-Sprecher sagte dem Branchendienst ‚DWDL‘: „Das ZDF zieht Konsequenzen aus der nicht genehmigten Übernahme von Teilen der ZDF-Wahlsendungen im linearen Angebot und auf der Website von Bild-TV am Wahlsonntag.“ Auch das ZDF fordert in Bezug auf das Urheberrechtsgesetz Unterlassung und Schadensersatz.
Bild TV äußerte sich bereits einen Tag nach der Wahl zu der Tatsache, das TV-Bild übernommen zu haben und argumentierte, dass die Bundestagswahl ein zeithistorischer Moment gewesen sei, weswegen man die „stark unterschiedlichen Prognosen“ mit klarem Quellenhinweis live zitiert habe und ausgewählte Sequenzen aus der «Berliner Runde» übernommen und für unsere Zuschauer eingeordnet habe. Schon am Montag stellte man klar, dass man sich ergebende Ansprüche von ARD und ZDF gerne begleichen werde. Die Fehde zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Bild TV geht damit in die nächste Runde.
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